Bad Berleburg/Bad Laasphe. Im Streit greift ein Bad Laaspher eine leere Bierflasche und schlägt sie seinem Bruder auf den Kopf. Warum, das hat er nun vor Gericht ausgesagt.

Eigentlich sollte es ein harmonischer vierter Advent sein, den ein 56-jähriger Bad Laaspher im vergangenen Jahr gemeinsam mit seinem Bruder und dessen Lebensgefährtin verbringen wollte. Doch daraus wurde nichts: Ein Streit zwischen den Brüdern eskalierte dermaßen, dass der 56-Jährige seinem zwei Jahre älteren Bruder während einer Prügelei im Wohnzimmer mit einer Bierflasche auf den Kopf schlug. Vor dem Bad Berleburger Amtsgericht, wo sich der Bad Laaspher am Dienstagmorgen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste, wurden gleich mehrere Gründe dafür vorgetragen. Der Geschädigte selbst machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch – offenbar, um den Bruder nicht zu belasten. Dabei ist es nicht das erste Mal gewesen, dass die beiden aneinandergerieten.

Es ist der 18. Dezember 2022. Bereits am Vortag besuchte der Angeklagte seinen Bruder und die Lebensgefährtin in dessen Wohnung, um gemeinsam den Advent bei einer Kiste Bier zu genießen. Doch die Stimmung sei plötzlich gekippt. Während der Angeklagte von Eifersuchtsgeschichten sprach, berichtete die Lebensgefährtin des Opfers, dass der Angeklagte durchs Schlüsselloch geguckt habe, als sie auf Toilette saß. „Mein Freund forderte ihn sofort auf, die Wohnung zu verlassen. Aber das tat er nicht“, so die Zeugin. „Und dann gab es auch schon Schläge.“ Als sie von der Toilette kam, hätten die beiden bereits am Boden gelegen und sich gerauft. Der Angeklagte hingegen berichtete, sein Bruder habe ihn in den Schwitzkasten genommen, so dass er keine Luft mehr bekommen habe. „Ich wusste mir nicht anders zu helfen“, so der 56-Jährige, der kurzerhand nach einer leeren Bierflasche griff, die durch den Aufprall auf dem Kopf zerbrach. Der Geschädigte erlitt dadurch mehrere Schnittverletzungen.

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„Wir trafen den Verletzten mit blutüberströmten Kopf an“, berichtete als Zeuge vor Gericht ein Polizeibeamter, der vom Angeklagten selbst kurz nach der Tat alarmiert wurde. „Beide Männer waren nicht unerheblich alkoholisiert“, so der Zeuge, der noch vor Ort mitbekam, wie der Angeklagte eine weitere Flasche aus dem Bierkasten nahm und vor Wut gegen die Wand warf – nicht weit vom Bruder weg. „Es war wirklich turbulent und dynamisch in dem Wohnzimmer.“ Ein gewisses Aggressionspotenzial, so der Beamte, sei zu spüren gewesen. Ein Zustand, den der Angeklagte nicht zum ersten Mal erlebt. Mit 56 Jahren hat er bereits ein volles Straftatenregister mit 21 Eintragungen – darunter Diebstahl, gefährliche Körperverletzung oder auch Betrug und Trunkenheit im Straßenverkehr. Taten, die meist in Verbindung mit Alkohol standen.

Jahrelange Alkoholsucht

Cornelia Pohl, die Führungsaufsicht des Angeklagten, berichtete vor Gericht, dass es bei Alkoholisierung in der Vergangenheit immer wieder zu Eskalationen gekommen ist – auch zwischen den Brüdern. Versuche, sich aus dem Weg zu gehen, scheiterten – „nicht zuletzt, da der Bruder mittlerweile seine einzige Bezugsperson ist“, so Pohl. „Der Angeklagte hat ein instabiles Verhaltensmuster und lebt in einem nicht sozialen Umfeld. Alkohol wird zur Frustrationsregulation getrunken“, sagte sie. „Er trinkt bereit seit seinem 13. Lebensjahr Alkohol – und das nicht gerade in geringen Mengen.“ Und auch vor der Verhandlung gab der Angeklagte ehrlich zu, dass er eine Flasche Bier am Vorabend getrunken habe – aus Angst vor der Verhandlung und damit vor einer weiteren Haftstrafe.

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Doch am Ende der Verhandlung forderte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit engmaschigen Auflagen. Dazu gehören zusätzlich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Anti-Aggressionstraining, eine Kontakthaltung des Angeklagten einmal im Monat mit der Suchtberatung der Diakonie sowie eine mögliche Nachsorgetherapie. Letzteres hatte der Angeklagte nach seiner letzten Therapie abgelehnt. Eine Therapie, für die sich der 56-Jährige erstmals selbst entschieden hatte. „Dass Sie das durchgezogen haben, ist super. Dafür meinen Respekt“, so Richter Torsten Hoffmann. Er verurteilte den 56-Jährigen am Ende zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. In dieser Zeit soll der Bad Laaspher die oben genannten Auflagen erfüllen.