Bad Laasphe. Verstoß gegen das Waffengesetz: 20-Jähriger gibt an, das Messer auf dem Flohmarkt in Biedenkopf gekauft zu haben.

„Mittlerweile ist ja eigentlich jedem bekannt, dass die Dinger verboten sind“, sagt Richter Torsten Hoffmann am Freitagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg. „Die Dinger“ — damit sind Butterflymesser gemeint. Und genau wegen eines solchen Faltmessers musste gestern ein 20-jähriger Bad Laaspher auf der Anklagebank im Bad Berleburger Gerichtssaal Platz nehmen. Der Tatvorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz. Zu einem Urteil ist es allerdings nicht gekommen — das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den jungen Angeklagten ein. Im Gegenzug muss dieser eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro an das Abenteuerdorf Wittgenstein zahlen.

Das verbotene Messer hatten Polizeibeamte im Rahmen einer Hausdurchsuchung in anderer Sache bei dem 20-Jährigen im März dieses Jahres sichergestellt. „Ja das Messer gehört mir. Ich habe es vor fünf bis sechs Jahren auf einem Flohmarkt in Biedenkopf gekauft“, erklärt sich der Angeklagte. „Ich habe es aber nicht gekauft, um Menschen zu verletzen. Ich fand es damals cool, mit dem Messer Tricks zu machen. Das habe ich auf Youtube gesehen“, führt der 20-Jährige fort.

Laut eigener Aussage habe er das Messer dann aber nur noch zum Öffnen von Briefen und Paketen genutzt. Weil der Bad Laaspher die Waffe nicht mitgeführt, sondern Zuhause gelagert hatte — und weil er sich nicht zuletzt geständig und reuig zeigte, sah das Gericht von einer Verurteilung ab.