Girkhausen/Wingeshausen. Acht Windkraft-Anlagen im Norden und Südwesten von Bad Berleburg sollen auf Wunsch der Stadt nicht gebaut werden. Vier aus dem Paket aber doch.
Die Stadt Bad Berleburg hat am Dienstag nach Ostern zwölf möglichen Windkraft-Vorrangzonen definiert. Gleichzeitig hat sie angekündigt, dass sie acht Windkraftanlagen aus dem zweiten Antragspaket der WestfalenWind GmbH & Co. KG die Zustimmung versagen und eine Zurückstellung beantragen will. Vier weitere aus diesem Paket bleiben aber im Verfahren. Un ddas hat Folgen für Girkhausen und Hof Dambach.
Betroffen von dem Veto der Stadt sind lediglich diese Anlagen: Elstrauch (3), Neujagen (1), Rentmeisterkopf (2) und östlich von Wingeshausen (2). Das heißt auch dass der Ferienhof Hof Dambach doch massiv von den vier verbliebenen Anlagen betroffen sein wird. Die gehören zum Standort Homburg und liegen in der Zone.
Betroffen von dem Nein der Stadt sind die am 27. Oktober 2022 beim Kreis Siegen-Wittgenstein eingereichten Baugenehmigungsanträge für die Gemarkungen Elsstrauch, oberhalb des früheren Forsthauses Dödesberg in Schüllar, sowie Neujagen, Rentmeisterskopf im Dreieck zwischen Wemlighausen, Girkhausen und dem Dambach sowie einem Antragspaket Wingeshausen West.
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Für Jörg Homrighausen Gastronom und Landwirt ist das keine gute Nachricht. Seine Bauernhofpension Hof Dambach wäre von vier der Anlagen in der Gemarkung „Homburg“ direkt betroffen. „Das wird Auswirkungen nicht nur auf den Tourismus haben. Ich fürchte, dass auch Einheimische Wittgenstein verlassen könnten, weil sie sagen, dass sich nicht mehr meine Heimat“, sagt Jörg Homrighausen. Er plädiert für mehr Augenmaß bei der Energiewende.
Zurückstellungsmöglichkeit
Wie die Stadt jetzt in einer gestern vorgestellten Verwaltungsvorlage mitteilt, nutzt sie die Möglichkeit, zur Beantragung einer Zurückstellung innerhalb von sechs Monaten nach Beteiligung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das am 3. März 2023 eingegangene Antragspaket des Unternehmens WestfalenWind GmbH Co. KG enthält Gebiete außerhalb der voraussichtlichen Konzentrationszonen mit deutlichen Beeinträchtigungen im Umfassungsgrad von Ortschaften im Stadtgebiet, heißt es zur Begründung der Ablehnung.