Wittgenstein. Derzeit wird ausgelotet, wo Flächen zum Übernachten im Freien mit Zelt Sinn machen – und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen.

Trekkingplätze für Sportler und Wanderer – sie sollen im Kreis Siegen-Wittgenstein entlang des Rothaarsteigs entstehen. Derzeit wird ausgelotet, welche Standorte dafür tatsächlich geeignet sind. Allein für den Altkreis Wittgenstein melden die Stadt Bad Berleburg sechs, die Stadt Bad Laasphe fünf und Erndtebrück sogar zehn potenzielle Standorte, die Fachleute jetzt bei Ortsbesichtigungen unter die Lupe nehmen. „Hierbei handelt es sich unter anderem um Standorte, welche sich mittlerweile zu Kalamitätsflächen entwickelt haben“, teilte die Gemeinde Erndtebrück bereits im Januar auf Anfrage unserer Redaktion mit.

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Nach Angaben der Kreisverwaltung sind Trekkingplätze oder Naturlagerplätze schlichte „Flächen, auf denen das Übernachten im Freien mit Zelt gestattet ist“. Bestehen sollen sie im Wesentlichen aus einer 4,60 mal 3,50 Meter großen Zeltplattform für maximal zwei Zelte plus Kompost-Toilette mit Klo-Häuschen, erreichbar gegebenenfalls über einen Fußpfad. Aus Brandschutzgründen ist das Anlegen von Feuerstellen untersagt.

Entstehen sollen die Naturlagerplätze etwas abseits der ausgewiesenen Wanderwege – um Privatsphäre herzustellen.
Entstehen sollen die Naturlagerplätze etwas abseits der ausgewiesenen Wanderwege – um Privatsphäre herzustellen. © Trekkingpark Sauerland

„Schlammplätze“ vermeiden

„Mit Hilfe der Plattformen wird einerseits die zur Verfügung stehende Fläche klar begrenzt und somit die Etablierung von großen Zeltlagern in der Natur verhindert“, heißt es im Sachstandsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein zum Thema. „Anderseits wird vermieden, dass Plätze über die Zeit und bei entsprechender Nutzung zu unansehnlichen ,Schlammplätzen’ werden. Durch die Plattform kann der Naturlagerplatz langfristig attraktiv gehalten werden. Der Einfluss auf die Umgebung wird damit verringert. Die Konstruktion und Errichtung ist relativ einfach und kann mit regionalen Materialien erfolgen. Ein eventueller Rückbau der Plattformen kann schnell und mit überschaubaren finanziellen Mitteln erfolgen.“

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Politik berät

Politisch beraten werden das Thema „Trekkingplätze“ und alle kreisweit gemeldeten Standorte am kommenden Donnerstag, 9. März, im Kreis-Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt.

Der öffentliche Teil der Sitzung im Atrium des Museums Wilnsdorf beginnt um 17 Uhr.

Ebenfalls auf der Tagesordnung: der aktuelle Sachstand rund um das internationale Musik- und Theaterfestival „KulturPur“ auf dem Giller bei Lützel.

„Die Kosten für diese Naturlagerplätze sind verhältnismäßig günstig“, sagt die FDP-Kreistagsfraktion, aus deren Reihen der Vorschlag für die Einrichtung entsprechender Standorte gekommen war. „Zwischen 4000 und 5000 Euro kosten die Waldplattformen nach Auskunft der Eifler Touristiker. Eine Bio-Toilette liegt bei zirka 2500 Euro. Im Naturpark Nord-Eifel liegt die Auslastung während der Saison bei starken 98 Prozent. Die Trekkingplätze sind ein besonderes Erlebnis.“

Prüfung: Flora und Fauna betroffen?

An die Platzauswahl möchte der Kreis besondere Anforderungen stellen. So sollen die Standorte – wenn möglich – „auf kommunalen oder staatlichen Waldflächen und in Abstimmung mit den Interessensvertretern von Flächeneigentümern, Naturschutz, Jagd, Forst und Tourismus entstehen“, heißt es aus dem Kreishaus. Aber: „Private Waldflächen kommen in enger Abstimmung mit dem Grundeigentümer oder im Idealfall auf dessen eigene Initiative ebenso in Frage.“

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Zu prüfen sei ferner, ob

• ökologisch sensible Räume betroffen sind.

• jagdliche Einstandsgebiete betroffen sind – und wenn ja, ob eine Störung durch Trekkingplätze die Einstände beeinflusst.

• die ausgewählten Plätze erst nach einem längeren Fußmarsch zu erreichen sind und weit genug außerhalb von Ortslagen befinden.

• die ausgewählten Plätze mindestens 30 Meter abseits der Wege liegen, so dass ein Sichtschutz und gewisses Maß an Privatsphäre gewährleistet werden können.

• eine umwelt- und hygienegerechte WC-Anlage aufgestellt werden kann (Kompost-Toilette).

Eigentümer soll sich kümmern

Kontrolliert und unterhalten werden sollen die Trekkingplätze später „durch den jeweiligen Grundstückseigentümer beziehungsweise die jeweilige Kommune beziehungsweise deren Auftragnehmer“. Umfangreichere Instandhaltungsarbeiten könne aber auch der Kreis Siegen-Wittgenstein als Projekt-Initiator übernehmen, heißt es aus dem Kreishaus. „Eine Idee wäre es zudem, wenn vor Ort sowie in der sogenannten Community der Trekking-Begeisterten Patenschaften die Kontrollmaßnahmen ergänzen.“

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Über die Internetseiten der örtlichen und regionalen Tourismusverbände sollen Trekking-Sportler unkompliziert die einzelnen Lagerplätze oder gar eine mehrtägige Trekking-Reise auf wechselnden Plattformen buchen können. Bereits bestehende Plattformen im Naturpark Sauerland Rothaargebirge kosten derzeit 15 Euro Nutzungsgebühr pro Nacht und Zelt.

Um die Wildpopulation beziehungsweise die Tierwelt in den Wintermonaten nicht unnötigen Störungen auszusetzen, soll die Trekking-Saison auf die Zeit zwischen dem 1. April und 31. Oktober beschränkt werden.