Bad Laasphe. KAG-Beiträge „auf Null“ gesunken. Bad Laasphes Bürgermeister freut sich über Ergebnis. Das sind die Fördersummen für die einzelnen Straßen.
Gute Neuigkeiten gibt es für die Anliegerinnen und Anlieger der Straßen „Am Köpfchen“, „Auf der Stehde“, „Auf der Schlenke“, „Am Sasselberg“ und „Unterm Köpfchen“ in Feudingen: sie müssen definitiv keine KAG-Beiträge für den Ausbau ihrer Straßen zahlen. Das meldet die Stadtverwaltung jetzt in Verbindung mit den konkreten Summen.
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Die Stadt Bad Laasphe hatte für alle fünf Straßen eine entsprechende Zuwendung bei der zuständigen NRW.BANK beantragt, nachdem die Landesregierung im vergangenen Jahr eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern auf den Weg gebracht hatte, mit der eine Aufstockung der Landesförderung von 50 auf 100 Prozent verbunden war. Lange Zeit war nicht klar, ob die Zuwendungen auch wirklich gewährt würden. Doch mittlerweile liegen die Bewilligungsbescheide für alle fünf Straßen vor.
Die Fördersumme beträgt insgesamt mehr als 1,174 Mio. Euro.
- 42.236 Euro für die Straße „Am Köpfchen“
- 128.791 Euro für die Straße „Auf der Schlenke“
- 306.788 Euro für die Straße „Auf der Stehde“
- 314.833 Euro für die Straße „Am Sasselberg“
- 381.829 Euro für die Straße „Unterm Köpfchen“
Bürgermeister Dirk Terlinden freut sich sehr über dieses Ergebnis: „Die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger haben lange für eine Abschaffung der KAG-Beiträge gekämpft. Nun haben sie die Gewissheit, dass die von ihnen zu zahlenden Beiträge zu 100 Prozent übernommen werden. Das ist eine tolle Nachricht – für sie, aber auch für die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus, die in den vergangenen Monaten sehr viel Zeit und Arbeit investiert haben, um die Förderanträge auf den Weg zu bringen. Ihnen danke ich ganz besonders für ihren Einsatz. Es hat sich gelohnt.“
Die Anliegerinnen und Anlieger werden in den kommenden Wochen trotzdem Endabrechnungsbescheide erhalten. Diese werden aber „auf Null“ lauten. „Das ist notwendig, um das Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen“, erklärt der Verwaltungschef. „Also bitte nicht erschrecken, wenn man einen Abrechnungsbescheid im Briefkasten findet.“