Bad Berleburg/Siegen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts befasst sich mit einem tragischen Fall, bei dem schon klar ist: Der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis.
Ein 24-Jähriger Bad Berleburger muss sich seit Dienstag, 31. Januar, vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Siegen wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus verantworten. Nur Eines ist wohl klar: Der Mann wird dafür nicht ins Gefängnis gehen.
Der Rauchmelder und eine besorgte Nachbarin haben am 6. Juli 2022 eine Katastrophe in einem Mehrfamilienhaus in der Straße Unterm Höllscheid in Bad Berleburg verhindert. Wegen des Durchdringenden Alarmgeräuschs hatte die Frau gegen 18.40 Uhr die Feuerwehr gerufen.
Feuerwehr findet Brandherd
Unter schwerem Atemschutz bewegten sich Einsatzkräfte durch das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, um die Wohnung im Dachgeschoss zu erreichen. Sie öffneten die Tür zu der Wohnung, in der der Angeklagte mit seinen Eltern lebt und machten sich auf die Suche nach der Ursache des Schwelbrandes, vor dem sie dort standen. Schließlich stellte sich heraus, dass der Brandherd offenbar in einem Mülleimer lag, der abgelöscht wurde. Anschließend wurde die verrauchte Wohnung belüftet.
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Dass keine Menschen verletzt wurden und der Sachschaden gering blieb, liegt einzig und allein daran, dass der Brand schnell entdeckt und bekämpft werden konnte. Eine Sprecherin des Landgerichtes Siegen bestätigte, dass sich zum Zeitpunkt des Brandes Menschen in den Wohnungen im Haus aufgehalten haben, die durch ein Feuer gefährdet worden wären. Deswegen ist der Mann wegen versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt.
Das Feuer hatte auch deshalb für Aufsehen in Bad Berleburg gesorgt, weil die Straßen Unterm Höllscheid, Bahnhofstraße und Schulstraße zwischen Bahnhof und Wisent-Kreisel sowie Teile der Bismarckstraße zeitweise für den Verkehr gesperrt waren.
Erst durch spätere Ermittlungen stellte sich heraus, dass der nun angeklagte Mann dieses Feuer im Zustand der Schuldunfähigkeit in der Wohnung seiner Eltern gelegt haben könnte. Der Mann leidet unter einer psychischen Erkrankung und soll zum Tatzeitpunkt in einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten haben.
Konsequenzen
Sollte sich herausstellen, dass er das Feuer gelegt hat, kommt aufgrund des Krankheitsbildes einer Persönlichkeitsstörung keine Haftstrafe in Betracht. Dann ginge es um eine Unterbringung in einem Fachkrankenhaus.
Der Paragraf 306a des Strafgesetzbuches, der sich mit dem Fall einer schweren Brandstiftung befasst, sieht hier Haftstrafen nicht unter einem Jahr vor und setzt den Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Nur in minderschweren Fälle sei mindestens eine sechsmonatige Haftstrafe anzusetzen.
Fortsetzungstermine
Der Beginn der Hauptverhandlung war kurzfristig für den 31. Januar angesetzt worden. Das am Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Siegen eröffnete Verfahren wird laut Terminansetzung an fünf weiteren Prozesstagen, dem 17., 22., 23. und 28. Februar sowie dem 2. März im Saal 165 fortgesetzt.