Bad Berleburg/Siegen. Das Video der Festnahme einer Frau ging durch die Sozialen Medien. Die Frau freut sich über einen Teilerfolg. Juristisch kommt aber noch etwas.

Das Video der Festnahme einer 52-jährigen Frau war im November viral gegangen. Jetzt kommt für die damals festgenommene Tania Müller ein Moment der Genugtuung, weil sich zwei Vorwürfe nicht bestätigt haben. Eine Verkehrskontrolle am 19. November auf der Poststraße in Bad Berleburg hat den Stein ins Rollen gebracht: Der Sohn der 52-jährigen Bad Berleburgerin war von der Polizei angehalten worden. Die Beamten hatten den Verdacht, der 16-Jährige fahre mit einem frisierten Motorroller. Auf einem mobilen Rollenprüfstand zeigte sich bei dem Zweirad eine Geschwindigkeit von 65 km/h, zu viel für die Zulassung. Für den jungen Mann hätte dies bedeutet, er wäre ohne entsprechenden Führerschein, ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherung unterwegs.

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Als die Polizei diesen Roller nach der Kontrolle sichergestellt hatte, war Tania Müller in Rage geraten. Drei Mal hätten die Beamten ihren Sohn bereits zuvor angehalten. „Ich habe gesagt, die sollen ihm nicht das Leben versauen, der ist doch erst 16. Aber das waren junge Beamte“, schilderte Müller damals gegenüber dieser Zeitung.

Auseinandersetzung mit Polizei

Um zu beweisen, dass der Roller nicht frisiert, sondern im Auslieferungszustand ab Werk sei, habe sie vorgeschlagen, doch eine Probefahrt zu machen, erklärte Müller damals im Gespräch mit der Redaktion. „Das haben die Polizisten abgelehnt. Und dann habe ich den Helm meines Sohnes genommen und vorgeschlagen, dass sie ja hinter mir herfahren könnten. Dann hat ein Polizist gesagt, der Roller ist beschlagnahmt und hat mich vom Roller gezogen.“ Was danach passiert, ist nicht vollständig auf dem Video: Die Polizei spricht davon, dass die Frau die Beamten geschlagen und getreten habe. „Gewehrt habe ich mich erst, als ich am Boden lag“, sagte Tania Müller damals. Die Festnahme ist allerdings gut dokumentiert – und auch, dass Tania Müller lächelt und dem Filmer zu ruft: „Film das ruhig alles.“ Es wirkt, als wolle sie Beweise gegen Polizeigewalt sammeln. Anzeige habe sie aber nicht erstatten wollen, sagt sie.

Polizei bestätigt Sachverhalt

Nun kann Tania Müller einen Teilerfolg feiern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde bestätigt, was ein Dekra-Gutachter in Siegen herausgefunden hat: „Der Roller war nicht frisiert.“ Und noch eines: Der Rollenprüfstand, den die Polizeibeamten benutzt haben, um ihren Anfangsverdacht zu erhärten, war nicht geeicht. „Das ist aber nicht unüblich“, betont der Sprecher der Behörde. Diese Geräte dienten ähnlich wie die Atemalkoholmessung nur dazu, einen Verdacht zu bestätigen. Endgültiges liefere beim Alkohol die Blutprobe und beim Roller eben der bestellte Gutachter der Dekra.

Der Roller, der am 19. November nach der Polizeikontrolle sichergestellt worden war und nun von einem Gutachter der Dekra untersucht wurde, ist inzwischen wieder in Bad Berleburg. Am 18. Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Kleinkraftrad wieder freigegeben. Allerdings ist der Roller nicht fahrbereit, denn er wurde in einem teilzerlegten Zustand übergeben.

Staatsanwalt ermittelt weiter

Der Roller war Auslöser der Auseinandersetzung mit der Polizei, die als Video in den sozialen Netzwerken verbreitet wurde. Und eben diese Auseinandersetzung zwischen Tania Müller und der Polizei wird aber möglicherweise doch ein juristisches Nachspiel haben: „Das Ermittlungsverfahren läuft noch“, so Patrick Baron von Grotthuss als Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen. Der Widerstand habe sich gegen eine Diensthandlung der Polizei gerichtet. Ob der Roller tatsächlich frisiert gewesen sei, sei für die Rechtmäßigkeit der Polizeikontrolle nicht maßgeblich, so von Grotthuss auf Nachfrage.