Bad Berleburg. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt den 35-Jährigen wegen Strafvereitelung. Für den Angeklagten stand dabei viel auf dem Spiel.
Wegen sogenannter Strafvereitelung ist ein 35-jähriger Mann aus Bad Laasphe vom Bad Berleburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Laut Anklageschrift der Siegener Staatsanwaltschaft hatte er im Mai 2021 bei einer Vernehmung angegeben, dass ein anderer Mann eine Feier nicht betrunken am Steuer eines Autos verlassen habe, sondern schon viel früher. Dennoch erging gegen den nachweislich alkoholisierten Fahrer später ein Urteil.
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Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf gegen ihn sei ja schon einmal verhandelt worden, so Richter Torsten Hoffmann, an den Angeklagten gewandt – warum er damals verhängten 300 Euro Geldstrafe nicht bezahlt habe, zumindest nicht vollständig, wollte er wissen. Zumal er seinerzeit ja auch eine Arbeitsstelle gehabt habe. Die vollständige Zahlung habe er vergessen, gibt der verheiratete Vater zweier Kinder zurück. Der momentan Arbeitslose antwortet mit „Ja“, als der Richter nach seiner Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle fragt.
Langes Vorstrafenregister
Dann erörtert Hoffmann das Vorstrafenregister des 35-Jährigen, das Jugendstrafen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hehlerei, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis auflistet. Als positiv werten es sowohl Jan Philipp Lipka von der Staatsanwaltschaft Siegen wie auch der Richter, dass sich der Angeklagte geständig zeige – deshalb nun die Geldstrafe. Laut Staatsanwalt Jan Philipp Lipka hätte der Strafrahmen durchaus bis zu fünf Jahren Haft gereicht.
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Beinahe wäre auf den Angeklagte, der sich um einige Minuten verspätete, ein Strafbefehl zugekommen – also eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung. Das blieb ihm am Ende erspart. Auf Berufung oder Revision verzichtet der 35-Jährige, nimmt das Urteil an.