Bad Laasphe. Drei Männer aus Bad Laasphe standen wegen „verabredeter Falschaussage“ vor Gericht. Am Ende wendet sich das Blatt, aber es wurde teuer.
Vor dem Amtsgericht Bad Berleburg mussten sich am Dienstagmorgen gleich drei Angeklagte aus dem Raum Bad Laasphe verantworten, darunter zwei 38-Jährige und ein 24-Jähriger. Der Tatvorwurf: versuchte gemeinschaftliche Strafvereitelung. Nach einer rund anderthalbstündigen Verhandlung stellte Richter Hoffmann die Verfahren gegen alle drei Beschuldigten unter Auflagen ein. So muss der 24-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro zahlen und die beiden 38-Jährigen Geldbußen in Höhe von 500 und 900 Euro. Die Gelder gehen allesamt an den Förderverein Brücke Siegen. Die beiden 38-Jährigen wurden von ihren Anwälten Jörg Wildemann und Marc-André Amos unterstützt.
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Den Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Strafverfahren im Mai vergangenen Jahres nach einem zuvor gemeinschaftlich gefassten Tatplan falsch ausgesagt zu haben, um den damaligen 33-jährigen Angeklagten zu schützen. Dieser hatte sich wegen einer Trunkenheitsfahrt im Verkehr verantworten müssen und die Vorwürfe abgestritten. Doch letztlich wurde er überführt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Sowohl der 24-Jährige als auch einer der 38-Jährigen sind die Cousins des 33-Jährigen. Der andere 38-Jährige ist lediglich ein Bekannter.
Zu den Hintergründen
Der 24-jährige Angeklagte hatte im August 2020 eine Geburtstagsparty veranstaltet, auf dem auch die anderen beiden Angeklagten sowie sein 33-Jähriger Cousin zugegen waren. In den frühen Morgenstunden war die Polizei zu der Örtlichkeit ausgerückt, weil eine Nachbarin eine lautstarke Auseinandersetzung gemeldet hatte. Laut der zuständigen Polizeibeamten sollen alle drei Angeklagte damals angegeben haben, dass der 33-jährige Bad Laaspher wenige Minuten vor deren Eintreffen betrunken Auto gefahren sei. In der Hauptverhandlung im Mai 2021 äußerten sich die Angeklagten dann jedoch anders zum Geschehen. Der 24-Jährige behauptete in seiner Zeugenaussage, seinen Cousin absichtlich falsch verdächtigt zu haben, um ihm aufgrund einer Streitigkeit eines Auszuwischen. Der 38-Jährige gab an, sich aufgrund eines Filmrisses nicht mehr erinnern zu können und der andere 38-Jährige beteuerte, den Fahrer des Wagens nicht erkannt zu haben. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel vermutete deswegen, dass die drei Zeugen zum Schutze des Angeklagten lügen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft leitete umgehend Strafverfahren gegen die drei Männer ein.
Missverständnis mit der Polizei?
Insbesondere die Aussagen des 38-jährigen Cousins des damals Angeklagten lassen das Gericht stutzig werden. Laut den Polizeibeamten soll der 38-jährige Bad Laaspher im August 2020 gesagt haben: „Der ist gerade losgefahren. Der muss auf jeden Fall richtig voll sein.“ Angaben zum Namen des mutmaßlich betrunkenen Autofahrers habe der 38-Jährige nicht machen wollen, weil die Polizisten ihm nicht haben versprechen können, dass es anonym bleiben würde. Er habe den Beamten jedoch die Anschrift des Fahrzeughalters — also die des 33-Jährigen Cousins — mitgeteilt. Die Schilderungen des 38-Jährigen haben für die Polizisten so geklungen, als sei der Fahrzeughalter auch der betrunkene Fahrer gewesen.
In der Hauptverhandlung im Mai 2021 erklärte der 38-Jährige dann schließlich, dass er nicht wisse, wer den Wagen gefahren hatte. Er habe lediglich das Auto davonfahren sehen. Bei dieser Aussage bleibt er auch heute noch: „Ich konnte nicht sehen, wer der Fahrer war. Ich habe den Polizisten damals gesagt, wem das Auto gehört — und nicht, wer es gefahren ist. Vielleicht haben die Polizisten das falsch verstanden.“ Auch Jörg Wildemann, der Verteidiger des 38-Jährigen, glaubt an dieser Stelle an ein Missverständnis. Sein Mandant könne sich teilweise nicht präzise genug artikulieren.
„Wenn die Dinge damals so klar und deutlich geschildert worden wären wie heute, dann hätten wir anders damit umgehen können“, so Richter Hoffmann, der die Aussagen nun teilweise besser nachvollziehen konnte.
Der 24-jährige Angeklagte wollte sich zu den Anschuldigungen nicht äußern. Er schwieg bis zuletzt.