Bad Berleburg. Heimische Politiker liefern sich eine Diskussion rund um die Windenergie. Was eine Pressemeldung aus Düsseldorf damit zu tun hat.

In der Bad Berleburger Stadtverordnetenversammlung wurde am Montagabend über das weitere Verfahren im Bezug auf einen Flächennutzungsplan diskutiert – die Stadtverwaltung gab einen Einblick in den aktuellen Sachstand. Als nächstes sollen die weiteren Verfahrensschritte zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ als aktive Planung fortgeführt werden. „Ziel muss es sein, einen Feststellungsbeschluss bis 2023 zu erreichen“, so Baudezernent Christoph Koch.

Bereits in der Sitzung am 28. März 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für einen Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ beschlossen. Daraufhin hat das Planungsbüro Meyer den Stand der Windkraftplanungen vorgestellt und Anfang September einen Entwurf von Kriterien einer ersten Potenzialflächenanalyse vorgelegt. Doch: Die „Auswahl von Potenzialflächen für die Nutzung der Windenergie“ erfolgte bis dato nach dem Stand von Juni 2022.

Die nächsten Schritte

„Am 28. Juli ist neben dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land auch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor verkündet worden“, teilt die Verwaltung mit. „Diese beiden Gesetze beinhalten zahlreiche Änderungen der Rechtslage, die in dem Entwurf zu Kriterien der Potenzialflächen noch keine Berücksichtigung gefunden haben, aber im Laufe des weiteren Verfahrens eingearbeitet werden.“ Mittlerweile liegen auch Rückmeldungen vom Kreis und von Seiten der Deutschen Bahn und der Luftfahrtbehörde Münster vor.

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Im nächsten Schritt ist nun von Seiten des Planungsbüros, unter Berücksichtigung der Hinweise zu den Kriterien, der Sachliche Teilflächennutzungsplan auszuarbeiten. „Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist dann im Anschluss entsprechend der Beschlussfassung vom 28. März durchzuführen.“ Der Feststellungsbeschluss ist spätestens im September 2023 zu fassen, um noch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

SPD verweist auf eine Pressemitteilung aus Düsseldorf

Laut SPD sei dieses Ziel nicht zu erreichen: „Wir sind der Meinung, dass das Flächennutzungsplanverfahren bis dahin nicht rechtssicher zum Abschluss gebracht werden kann, da der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan auch geändert werden“, so Iris Gerstmann (SPD). Sie verweist auf eine Pressemeldung der Landesregierung vom November. Dort heißt es, dass „die Änderungsverfahren der Regionalpläne weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden sollen. Der Entwurf der Landesentwicklungsplanänderung mit den Flächenvorgaben für die sechs Planungsregionen soll im Frühjahr 2023 im Landeskabinett beschlossen werden. Darauf aufbauend erfolgt ein landesweites Beteiligungsverfahren. Abgeschlossen werden soll das Planverfahren im Frühjahr 2024. Die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen sollen weitgehend zeitgleich geändert werden.“

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Für Bernd Weide ein straffer Zeitplan: „Wir hatten zwei Jahre Zeit, das Flächennutzungsplanverfahren in die Wege zu leiten und jetzt sollen wir es bis September 2023 rechtssicher zum Abschluss bringen? Das ist doch gar nicht machbar.“ Die CDU sieht das anders: „Wir sollten alles versuchen, was wir können“, so Kai-Uwe Jochims. „Wir werden weg müssen von fossilen Brennstoffen und sollten unbedingt an unserer Planung festhalten.“ Am Ende wurde das weitere Vorhaben mehrheitlich beschlossen – bei einer Enthaltung und neun Gegenstimmen.

Modelle für eine Bürgerbeteiligung

Einig waren sich am Montagabend hingegen alle beim Thema „Bürgerbeteiligung zur Steigerung der Akzeptanz“. Die Stadtverwaltung gab einen Einblick in bislang geführte Gespräche mit den Projektierern. Und die erarbeiteten fünf Ergebnisse kamen bei den Politikern gut an.

Unter anderem ging es um vergünstigten „BLB-Strom“ für alle Haushalte (Kooperation mit WestfalenWind). Hier soll die Kilowattstunde nicht höher als 30 Cent (brutto) liegen. Hierfür müssen die Haushalte den Strom künftig über eine eigens dafür eingerichtete Buchungsplattform beziehen. So kommt ihnen jährlich eine Ersparnis von mindestens 250 Euro im Vergleich zum Durchschnittswert bei nachhaltigem Ökostrom zugute – beginnend mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA).

Auch sei in Kooperation mit BayWa.re eine direkte Beteiligung an einer Windkraftanlage möglich. Bei einer Umsetzung von fünf WEAs könnte eine Energiegenossenschaft zum Betrieb von einer WEA gegründet werden. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, soll es ein Crowdfunding mit attraktiver Rendite geben. Der Einstieg für Interessierte soll bereits ab 500 Euro Anlagekapital möglich sein. (Hier seien nur einige Beispiele einer möglichen Bürgerbeteiligung genannt.)

Weitere Schritte sind unter anderem nun die Ausarbeitung der Modelle mit den Projektierern und eine Ausarbeitung der Nachhaltigkeitsstiftung. Hier soll es eine Beteiligung der Gremien mit Beschlüssen zur Ausgestaltung eben jener Stiftung geben.