Wittgenstein. Bücher, Parfüm und Gutscheine: Auch einen Tag nach Weihachten ist in den Geschäften einiges los. Was bei einem Umtausch zu beachten ist.

Bücher, Parfüm oder Spielwaren? Weihnachten war auch in diesem Jahr wieder ein Fest, bei dem Angehörige und Freunde beschenkt wurden. Die Händler in Wittgenstein zeigen sich äußerst zufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft. Erste Gutscheine wurden ebenfalls bereits eingelöst. Und was war der Renner?

„Dörte Hansens „Zur See“ und Anne Sterns „Drei Tage im August“ gehören auf jeden Fall zu unseren Verkaufsschlagern“, berichtet Monika Schröder von der Berleburger Buchhandlung. „Eigentlich gab es querbeet Bücher, die in diesem Jahr angesagt waren – gerade auch von lokalen Autoren.“ Sie ist mehr als zufrieden mit dem „großartigen Weihnachtsgeschäft“, wie sie einen Tag nach Weihnachten berichtet. „Wir haben keine Kaufzurückhaltung gespürt. Eher im Gegenteil. Viele Kunden haben bewusst vor Ort eingekauft.“ Und auch nach Weihnachten kommen viele Kunden in die Buchhandlung. „Viele haben Urlaub und sind zuhause in Wittgenstein und bummeln durch die Stadt“, so Schröder. Natürlich wurde am Tag nach Weihnachten auch das ein oder andere Geschenk umgetauscht. „Das aber hielt sich im Rahmen.“

Lesen Sie auch:Dieter Bald: In Todesanzeigen steckt viel mehr, als gedacht

So auch in der Buchhandlung MankelMuth in Bad Berleburg. Neben einigen wenigen Umtauschen wurden hier bereits einen Tag nach Weihnachten die ersten Gutscheine eingelöst und weitere Weihnachtsgeschenke besorgt. „Einige Familienfeiern stehen noch an“, so Silvia Becker. „Man merkt schon, dass heute viele Familien unterwegs sind.“ Mit dem Weihnachtsgeschäft ist das Team von MankelMuth ebenfalls sehr zufrieden. „Da können wir uns nicht beklagen.“

Lesen Sie auch: Nur noch drei Buchhandlungen in Wittgenstein

Laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) gehörten Bücher und Schreibwaren mit 27 Prozent zu den beliebtesten Geschenkartikeln, die in diesem Jahr gekauft wurden. Nur Spielwaren (28 Prozent) und Gutscheine (30 Prozent) konnten dies toppen. Das zeigt das HDE-Konsumbarometer.

Erste Gutscheine bereits eingelöst

Auch in Bad Laasphe wurde 2022 wieder einiges vor Ort eingekauft. „Wir sind zufrieden mit dem Geschäft in der Vorweihnachtszeit“, so Bernd Petzolt, Inhaber von Staehler in Bad Laasphe. „Es war im Großen und Ganzen wie die Jahre davor.“ So auch mit den Kurzentschlossenen: „Dadurch aber, dass Weihnachten auf ein Wochenende fiel, hatten die Menschen eine ganze Woche Zeit. Das verteilte sich dann ein wenig.“ Doch: „Man merkte schon, dass die Geschenke in diesem Jahr kleiner wurden.“

Eingekauft wurde auch in der Stadtparfümerie Acker, die neben Bad Laasphe auch eine Filiale in Bad Berleburg betreibt. „Wir sind sehr zufrieden mit dem vorweihnachtlichen Geschäft. Wir geben uns immer sehr viel Mühe mit dem Verpacken der Geschenke und dem Service“, so Ruth Acker. Auch hier wurden bereits erste Gutscheine am Tag nach Weihnachten eingelöst.

Lesen Sie auch: Weihnachtseinkäufe in Südwestfalen: Das ist gefragt

Ebenso im „Cascada“ in Erndtebrück: „Ein paar Gutscheine waren heute dabei“, so Ira Treude vom Cas­cada-Team. Einen Umtausch aber gab es einen Tag nach Weihnachten nicht. „Trotz der äußeren Einflüsse in diesem Jahr sind wir zufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft“, sagt sie. „Natürlich gab es mal ein, zwei Tage, die hätten besser laufen können. Aber sonst lief es ganz gut.“ So auch am Tag nach Weihnachten.

Gutscheine und Umtausch: Das ist zu beachten

„Wie bereits erwähnt bleiben Gutscheine auch 2022 das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen“, teilt der Handelsverband mit. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also noch bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden.

„Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen“, so der Handelsverband weiter. „Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.“

Lesen Sie auch: Siegen-Wittgenstein: Handel ändert nicht nur Öffnungszeiten

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greife das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Dazu der Handelsverband: „Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Waren-Übergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Auch hier ist der persönliche Austausch mit dem Händler ratsam. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.“