Bad Berleburg/Bad Laasphe. Sechs Monate Führerscheinsperre: 23-Jähriger legt Einspruch gegen Strafbefehl ein – doch eine Sache stimmte ihn um.

Für den 23-Jährigen war die Verhandlung im Bad Berleburger Amtsgericht am Dienstagmorgen nicht leicht. „Ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit“, sagte er. Aus diesem Grund habe er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt – und eine halbe Stunde später wieder zurückgezogen. Den Führerschein musste er noch im Gerichtssaal abgeben.

Doch was war eigentlich geschehen? Es ist der 22. Juli 2022, gegen 6.55 Uhr, als der 23-Jährige auf der Landstraße 718 in Richtung Bad Laasphe unterwegs war. „Die Sonne stand ziemlich tief und blendete“, erinnerte er sich noch genau an den Morgen. Dennoch dachte der Angeklagte, dass er freie Sicht auf den Gegenverkehr hat. „Ich bin mir sicher, dass die Straße frei war“, sagte er vor Gericht aus. Dem aber war nicht so. Beim Versuch, mehrere Fahrzeuge zu überholen, stieß er frontal mit einem ihm entgegenkommenden Lkw zusammen. Dabei wurde der Lkw-Fahrer am Bein verletzt. „Dies stellt eine fahrlässige Verkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung dar“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.

Bilder zeigen Unfallausgang

Und genau für diese Straftat wurde ein Strafbefehl erlassen – unter anderem mit einer sechsmonatige Führerscheinsperre. „Wenn ich mir den Strafbefehl anschaue, frage ich mich, warum Sie überhaupt Einspruch dagegen eingelegt haben. Die Geldbuße ist Ihrem Monatsgehalt angemessen und die sechs Monate das Geringste, was ein Strafbefehl hier vorsieht“, so die Oberamtsanwältin.

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Doch gerade die Führerscheinsperre machte dem Angeklagten zu schaffen. „Ich bin auf ihn angewiesen. Wenn ich in Bereitschaft bin, muss ich auch um vier Uhr morgens auf Arbeit sein“, sagte er vor Gericht aus. „Wenn Sie Ihren Führerschein brauchen, dürfen Sie sich so nicht im Straßenverkehr verhalten.“ Und auch Richter Torsten Hoffmann sah hier keinen Spielraum, was die Sperrfrist betrifft: „Das ist das Geringste, was wir hier verhängen können. Bei einem Berufskraftfahrer wäre das nicht anders. Wenn ich mir die Bilder vom Unfall anschaue, können Sie froh sein, dass Sie so gesund hier sitzen. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.“

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Und: „Einen Freispruch wird es hier nicht geben. Wenn Sie nicht sehen können, ob Ihnen ein Lkw entgegenkommt, dann dürfen Sie nicht fahren“, so die Oberamtsanwältin. „Ich empfehle Ihnen, den Einspruch zurückzuziehen.“ Denn: Im Fall einer Verhandlung wäre das Strafmaß für den Angeklagten vermutlich höher ausgefallen. Das musste am Ende auch der Angeklagte einsehen. „Wir können verstehen, dass die Konsequenzen nicht einfach für Sie sind.“