Bad Berleburg/Erndtebrück. Eigentlich sollte sich ein Endtebrücker wegen gefälschter Impfpässe verantworten. Zuvor soll jedoch eine wichtige Entscheidung abgewartet werden.
Eigentlich hätte sich der Erndtebrücker, der der Fälschung von mehreren Corona-Impfpässen verdächtigt wird, am Dienstag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten müssen. Doch der Termin, so bestätigte es jetzt die Gerichtssprecherin, wurde kurz vor der Verhandlung auf einen noch unbestimmten Termin verlegt.
Weil einige Zeugen nicht zur für den 20. September angesetzten Verhandlung kommen können und weil der Bundesgerichtshof in Kürze eine Entscheidung zur Strafbarkeit gefälschter Impfpässe treffen wird, ist die Verhandlung zunächst vertagt worden. Der Bundesgerichtshof soll nach einem ähnlichen Fall in Hechingen – dort war ein 52-jähriger aus Rottweil wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Impfpässen angeklagt – bestimmen, inwiefern dieses Handeln strafbar sei.
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Der Mann hatte in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass vorgelegt, um damit einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Genau so ein Fall sei jedoch nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln, entschied das Landgericht Osnabrück.
Name des Angeklagten im Pass
Dem Erndtebrücker wird derweil ebenfalls Urkundenfälschung vorgeworfen (wir berichteten). Nachdem die Ermittlungen gegen den Mann abgeschlossen werden konnten, wurde gegen ihn die Anklage erhoben. Auf ihn aufmerksam geworden war die Polizei, nachdem in einer von dem Erndtebrücker auf einer Feier zurückgelassenen Jacke ein gefälschte Impfausausweis und zwei Blanko-Impfpässe mit ebenfalls gefälschten Covid-19-Impfnachweisen gefunden wurden.
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Auf dem Impfausweis stand der Name des Erndtebrückers – was folgte, war eine Wohnungsdurchsuchung, bei der weitere Blanko-Pässe und Materialien zur Fälschung gefunden wurden.
Zusätzlich wurde dort ein weiterer gefälschter Impfpass gefunden, der den Namen des Verdächtigen trug. Den habe der Verdächtige laut Mutmaßungen der Polizei möglicherweise erstellt, nachdem er seinen alten, den er mit der Jacke hatte liegenlassen, nicht mehr verwenden konnte.