Erndtebrück. Die 38-Jährige hatte online CBD-Blüten gekauft und dachte, dass diese legal wären. Ihre Vergangenheit war es aber, die zur Haftstrafe führte.
CBD (Cannabidiol) befindet sich im Trend. Dem legalen Wirkstoff, der aus weiblichen Hanfpflanzen gewonnen wird, wird eine schmerzlindernde und beruhigende Wirkung nachgesagt. Im Gegenzug zu THC (einem illegalen Wirkstoff der Hanfpflanze) wirkt CBD nicht psychoaktiv.
Auch in Deutschland befindet sich CBD auf dem Markt — in Form von Ölen, Tropfen und auch Blüten, die zum Rauchen geeignet sind. CBD-Produkte dürfen in Deutschland einen maximalen THC-Anteil von 0,2 Prozent aufweisen.
Wird dieser Wert überschritten, kommt das Betäubungsmittelgesetz ins Spiel. So auch bei einer 38-jährigen Erndtebrückerin, die nun wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln für vier Monate in Haft muss. Das entschied das Amtsgericht Bad Berleburg am Freitagvormittag.
Es war ein Oktobertag 2021, als Polizeibeamte die Wohnung der Angeklagten in einer anderen Sache durchsucht hatten. Hier waren die Polizisten auf knapp 47 Gramm Cannabis ähnliche Produkte gestoßen — ein Zufallsfund. „Wir reden hier von CBD-Blüten, die ich freiwillig rausgerückt habe“, äußert sich die Mutter vierer Kinder zu den Anschuldigungen. Sie habe die Blüten in einem Online-Shop bestellt und sei davon ausgegangen, dass diese legal sind. Das waren sie allerdings nicht — zumindest nicht in Deutschland.
Verhaftet wegen Vergangenheit
Eine professionelle Wirkstoffbestimmung hatte ergeben, dass der Großteil der Blüten einen THC-Gehalt von 0.23 Prozent aufwiesen. Weitere 14 Gramm, die nicht aus dem Online-Shop stammten, beinhalteten 5.3 Prozent THC. Damit handele es sich laut Richter Torsten Hoffmann bei allen gefundenen Produkten um Betäubungsmittel.
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Ausschlaggebend für die Inhaftierung der Beschuldigten ist ihre einschlägige Vergangenheit: Bereits im Oktober 2020 hatte das Amtsgericht Bad Berleburg die Erndtebrückerin wegen Besitzes von Marihuana und Amphetaminen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Kinder in Obhut genommen
Drei ihrer vier Kinder nahm das Jugendamt infolgedessen in Obhut. Neben dieser erheblichen Vorstrafe ist es das Verhalten der 38-Jährigen, welches eine Geldstrafe oder eine zweite Bewährungsstrafe ausschließt – da sind sich Richter Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel einig. „Einsichtigkeit vermisse ich hier gänzlich. Die Angeklagte ist nicht gewillt, konsequent an ihrer Abhängigkeit zu arbeiten“, schlussfolgert Anklägerin Hippenstiel daraus, dass die Erndtebrückerin nur zwei ihrer damals zehn verordneten Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen hatte.
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Sina Vetter, die Bewährungshelferin der Angeklagten, bringt in einem Bericht zum Ausdruck, dass die 38-Jährige Unterstützung in einigen Lebensbereichen benötige und eine Auseinandersetzung mit ihrer Suchtproblematik zielführend wäre. Vor Gericht hinterlässt die Vorbestrafte jedoch den Eindruck, als würde sie dies anders sehen. „Möglicherweise braucht sie einen höheren äußeren Druck, um sich ihre Sucht einzugestehen“ begründet Richter Hoffmann das Urteil.
Ein weiteres Verfahren gegen die Angeklagte stellte das Amtsgericht Bad Berleburg am Freitagvormittag ein: Die 38-Jährige räumte ein, im Januar dieses Jahres gemeinschaftlich einen Hausfriedensbruch in einem leerstehenden Gebäude in Erndtebrück begangen zu haben.
Der mitangeklagte 31-jährige Erndtebrücker war zu der Verhandlung in Sache des Hausfriedensbruches nicht erschienen. Richter Hoffmann verurteilte ihn deswegen mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro.