Erndtebrück. Konflikte mit der Mutter, Wohnsitzwechsel und eine Psychose: Erndtebrücker hat mit den Folgen des Drogenkonsums zu kämpfen.

Weil ein 20-jähriger Erndtebrücker 1,45 Gramm Amphetamine besessen hatte, musste er sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und kam mit einer Verwarnung, 120 Sozialstunden und einer Betreuungsweisung davon.

„Ja, das war so“, bekannte sich der Angeklagte vor Gericht schuldig, nachdem er die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft Siegen gehört hatte. Vor fünf Jahren war er erstmals mit Drogen, in dem Fall Cannabis, in Kontakt gekommen, später auch mit Amphetaminen. Die Folgen: Konflikte mit der Mutter und dem Gesetz, Ausbildungsabbrüche, Wohnsitzwechsel in verschiedene Hilfseinrichtungen und eine Psychose. Aus einer Entgiftung im Jahre 2016 habe er sich selbstentlassen und diese somit nicht erfolgreich abgeschlossen. Eine stationäre Therapie komme momentan für den jungen Mann nicht in Frage — es sei unangenehm für ihn. Einem betreuten Wohnen würde er allerdings zustimmen.

Richter wendet Jugendstrafrecht an

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Diese Maßnahme lehnt das Jugendamt allerdings ab — eine stationäre Therapie sei für den Angeklagten der einzige Weg. Laut Patrick Wüst von der Jugendgerichtshilfe sei der 20-Jährige unselbstständig und verfalle immer wieder in die Drogenproblematik zurück. Deswegen halte Wüst Sozialstunden für den Angeklagten für äußerst sinnvoll und erforderlich: „Dann kommt er weniger schnell auf dumme Gedanken.“

Die Jugendgerichtshilfe kann Reifeverzögerungen bei dem 20-Jährigen aufgrund seines Drogenkonsums und seiner schwierigen Vergangenheit nicht ausschließen, weshalb Richter Torsten Hoffmann ihn letztlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilte. Wie bereits erwähnt, war der Angeklagte schon des öfteren in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten — hauptsächlich wegen Diebstählen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel weiß, dass ein Freiheitsentzug für den jungen Mann auf der Anklagebank nicht mehr weit entfernt ist, wenn er so weiter lebt, wie bisher: „Wer nach wie vor konsumiert, steht immer mit einem Bein in der Strafbarkeit — also auch mit zwei Beinen fast im Knast.“