Erndtebrück/Bad Berleburg. Mit 1,1 Promille hinterm Steuer erwischte die Polizei einen 19-jährigen Erndtebrücker. Der Grund für die Trunkenheitsfahrt war ein banaler.
Mit 1,1 Promille hinterm Steuer – und das nur, um Zigaretten zu kaufen. Dafür musste sich nun ein 19-jähriger Erndtebrücker vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den jungen Mann für die vorsätzliche Trunkenheitsfahrt letztlich nach dem Jugendstrafrecht: Der Angeklagte wurde verwarnt, zusätzlich muss er eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro an den Förderverein Brücke Siegen e.V. zahlen. Außerdem dürfen die Behörden dem Erndtebrücker vor Ablauf von vier Monaten keine neue Fahrerlaubnis ausstellen.
Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Beschuldigten zur Last, an einem Aprilabend dieses Jahres alkoholisiert Auto gefahren zu sein. Die Schwester des 19-Jährigen habe die Polizei über die Trunkenheitsfahrt informiert. Als der Angeklagte vom Zigaretten-Holen wieder Zuhause eingetroffen war, stand wenige Minuten später die Polizei vor der Tür. Die Beamten veranlassten eine Blutprobe, um den Promillewert zu ermitteln. Der Führerschein des Erndtebrückers wurde direkt am Tattag beschlagnahmt.
Fußball-Sieg mit Bier gefeiert
Der Angeklagte räumt sein Vergehen vor Gericht ein. „Wir hatten ein Fußballspiel und haben gewonnen“, erinnert sich der 19-Jährige an den Tattag. Auf den Sieg habe er vier große Bier getrunken. Anschließend habe ihn ein Kollege nach Hause gefahren. Dort angekommen beschloss er, sich in das Fahrzeug seiner Schwester zu setzen (seinen eigenen Autoschlüssel habe er nicht gefunden) und einen Zigarettenautomaten anzusteuern. Laut seiner eigenen Aussage habe der Beschuldigte seine damalige Fahruntüchtigkeit nicht erkannt.
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Richter Torsten Hoffmann hält dem jungen Mann vor, was er am Tattag zu den Polizeibeamten gesagt haben soll: Laut Ermittlungsakte habe er angegeben, am Tattag zwischen 14.30 und 19 Uhr 15 kleine Bier konsumiert zu haben. Außerdem soll er gesagt haben, dass er aufgrund seines Alkoholgrades nicht mehr imstande gewesen sei, Zigaretten zu drehen.
„Ich sage schon mal viel, wenn ich was getrunken habe.“
Deshalb habe er sich Zigaretten aus einem Automaten holen wollen. Von diesen Aussagen will der 19-Jährige vor Gericht nichts mehr wissen: „Ich sage schon mal viel, wenn ich was getrunken habe.“Jugendgerichtshelferin Anja Stremel-Michels fordert, bei dem Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden. Er lebe schließlich noch bei seinen Eltern und befinde sich in der Ausbildung – das seien Hinweise auf Reifeverzögerungen. Außerdem rät Stremel-Michels von einer Führerscheinsperre ab, da ihr Klient beruflich bedingt auf den Führerschein angewiesen sei.
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Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel stellt die Begründungen seitens der Jugendgerichtshilfe in Frage. Das Argument, dass der 19-Jährige noch im Elternhaus wohnt und eine Lehre macht, würden die Indikatoren für Reifeverzögerungen nicht erfüllen. Die Anklägerin plädiert darauf, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Doch weil im Laufe der Verhandlung deutlich wurde, dass der 19-Jährige in seiner schulischen Laufbahn einige Brüche erlitt, entschied sich Richter Hoffmann für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht.