Bad Berleburg. Ein Fall mit Seltenheitswert: Ein 30-Jähriger hat pornografische Fotos von sich selbst an Schulen ausgelegt. Was eine Klobürste damit zu tun hat.

Es muss schon einiges passieren, dass ein nicht vorbestrafter Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Auch im Amtsgericht Bad Berleburg ist dies wahrlich eine Seltenheit — so jedoch nicht am Dienstagvormittag. Auf der Anklagebank sitzt ein 30-jähriger Bad Berleburger.

Und die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft Siegen gegen ihn wiegen schwer: Verbreitung pornografischer Schriften in sechs Fällen, darunter zwei Fälle des Verbreitens kinderpornografischer Schriften. „Ja, ich gebe das zu, dass ich das gemacht habe mit den Bildern“, zeigt sich der Angeklagte geständig. Demnach bestätigt sich der Verdacht der Justiz: Im Zeitraum Juli 2020 bis September 2021 hatte der Beschuldigte an sechs Tatorten — überwiegend im Raum Bad Berleburg, aber auch in Netphen — laminierte Bilder ausgelegt, die pornografische und kinderpornografische Inhalte zeigen.

Laminierte Fotos verteilt

Auf vielen der Fotos ist der Angeklagte selbst zu sehen. Der 30-Jährige präsentiert, wie er sich eine Klobürste, einen Ball und eine Puppe rektal einführt. Die laminierten Fotos hatte er an Schulen, Schulwegen und Bushaltestellen ausgelegt. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den 30-Jährigen zu einer elfmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung.

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Außerdem muss der Bad Berleburger eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro an die Kindernothilfe zahlen und künftig mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. „Was wollen Sie?“, fragt Oberamtsanwältin Hippenstiel den Angeklagten sichtlich empört und gereizt. „Ich hatte öfter Amphetamine genommen und da ist man sexuell neben die Spur gekommen. Ich wollte mich wohl öffentlich präsentieren, aber im Endeffekt wollte ich es gar nicht“, versucht sich der Beschuldigte zu erklären.

„Ich bin sprachlos. Ich mache das hier seit 25 Jahren und das hat Gott sei Dank Ausnahmecharakter“, entgegnet ihm Anklägerin Hippenstiel, die von einem „ekelerregenden Sachverhalt“ spricht. Laut Richter Hoffmann seien einige Fotos von Schülern gefunden worden. Der 30-Jährige habe sich laut eigener Aussage keine Gedanken darüber gemacht, dass die Fotografien auch in die Hände von Kindern geraten könnten.

Angeklagter zeigt sich reuig

Oberamtsanwältin Hippenstiel und Richter Hoffmann halten dem Beschuldigten zugute, dass er sich überhaupt der Hauptverhandlung stellte, keine Vorstrafen besitzt und sich reuig und geständig zeigte. Durch Letzteres mussten die gestaffelt geladenen Zeugen nicht mehr gehört werden. Strafschärfend wirke sich laut Hippenstiel aber aus, dass es sich um eine Vielzahl an Fotos handelt und dass der Angeklagte diese in einem großen Radius bewusst an Schulen und Schulwegen auslegte.

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Sie spricht von einem zielgerichteten Vorgehen des 30-Jährigen. Es darf gehofft werden, dass diese Worte der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Eindruck bei dem Bad Berleburger hinterlassen haben: „Kommt das hier nochmal vor, besteht die Gefahr, dass sie sofort festgenommen werden.“