Siegen-Wittgenstein. Die Schule startet – Eltern sollten dabei auch auf die Sehkraft ihrer Kinder achten. Denn ist die zu schwach, bekommt das Kind Probleme.
Für Schulanfänger beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Gutes Sehen ist dabei unerlässlich, um den Schulweg sicher zu bewältigen und dem Unterricht folgen zu können. Zum morgigen Schulstart im Kreis Siegen-Wittgenstein appelliert die AOK NordWest daher an alle Eltern, unbedingt die Sehstärke ihrer Kinder im Auge zu behalten. „Zum Schulstart werden Ranzen und Utensilien für den Unterricht besorgt, die Schultüte vorbereitet, aber an gutes Sehen wird meist nicht gedacht.
Wenn die Kinder und insbesondere die neuen Erstklässler Bilder oder Buchstaben nur schlecht erkennen, sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.
Unentdeckte Sehprobleme machen sich nicht nur bei Schulnoten bemerkbar
Denn bleiben die Sehprobleme unentdeckt, macht sich das nicht nur bei den Schulnoten bemerkbar, sondern die kindliche Entwicklung kann erheblich gehemmt werden. Jedes neunte Grundschulkind im Kreis Siegen-Wittgenstein im Alter von sechs bis zehn Jahren (10,9 Prozent) trägt bereits eine Brille. Das belegt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest.
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Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren bekamen im vergangenen Jahr bereits 7,1 Prozent eine Brille verordnet.Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben.
Erhöhte Risiken
Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
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Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt steht vor dem Schulbeginn der Sehsinn des Kindes im Fokus. Es finden vom dritten Lebenstag bis kurz vor Schulbeginn verschiedene Untersuchungen statt. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.