Bad Laasphe. Im Streit mit der Stadt Bad Laasphe um den Betrieb des Museums legt Hans Necker nach. So reagiert der Bürgermeister auf dessen Widerspruch.

Die Stadt Bad Laasphe hat den Vertrag über den Betrieb des „Radio-Museums Hans Necker Bad Laasphe“ zum 31. Dezember 2024 gekündigt – doch der Museumsleiter ist weiterhin bereit, sich dagegen zu wehren. Notfalls mit einer Zivilklage mindestens wegen Nichteinhaltung des Vertrages, legt der fast 77-Jährige im Gespräch mit unserer Redaktion nach.

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Vielleicht aber auch wegen arglistiger Täuschung, so Necker, denn: „Sollte sich herausstellen, dass der von den Herren Gravemeier und Schmalz unterzeichnete ,Ergänzungsvertrag‘ ein juristisch wertloses Papier war, das nur dem Zweck diente, mich bei Laune zu halten, werde ich alle juristischen Mittel gegen Sie ausschöpfen“, droht der Museumsleiter in einem Schreiben an die „hochgeschätzten Ratsmitglieder“ als schriftliche Reaktion auf die ausgesprochene Kündigung. Diese hatte der 32-köpfige Bad Laaspher Rat – wie berichtet – am 9. Juni in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen – mit breiter Mehrheit bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen.

Stadt soll erben, will aber nicht

Genau auf diese Ergänzung zum Vertrag über den Betrieb vom September 2004 beruft sich nun Hans Necker, wenn er sagt: „Der Vertrag, unterzeichnet vom damaligen Bad Laaspher Bürgermeister Robert Gravemeier und Rainer Schmalz, Dezernent im Rathaus, kann gar nicht gekündigt werden.“

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Aus dem Ergänzungsvertrag geht unter anderem hervor, dass sich die Stadt verpflichtet, Neckers private Sammlung „weiterhin in angemessener Form in Gestalt eines Museums der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, sollte er „die bisherige Betreuung des Museums und der Radiosammlung nicht mehr in eigener Person erbringen“ können. Nur dann will Necker seine Sammlung auch der Stadt vererben.

Stadt gibt Necker Gelegenheit zur Räumung

Hereinspaziert: Museumsleiter Hans Necker am Eingang zum Radiomuseum an der Bad Laaspher Bahnhofstraße.
Hereinspaziert: Museumsleiter Hans Necker am Eingang zum Radiomuseum an der Bad Laaspher Bahnhofstraße. © Eberhard Demtröder

In der Kündigung macht Bürgermeister Dirk Terlinden jedoch deutlich, dass die Stadt Bad Laasphe „weder die Sammlung übernehmen noch den Museumsbetrieb in kommunaler Trägerschaft fortführen“ wolle. Die Stadt werde „aufgrund der angespannten Finanzlage nicht in der Lage sein, den bisherigen Umfang der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zur Unterstützung des Radiomuseums fortzusetzen und darüber hinaus dauerhaft zusätzliche städtische Mittel für einen privaten Museumsbetrieb bereitzustellen“. Genau das „wäre jedoch erforderlich, um einen auskömmlich finanzierten und den heutigen Anforderungen genügenden Museumsbetrieb darzustellen“. Daher werde die Stadt auch Neckers Antrag auf eine städtische Planstelle für den Museumsbetrieb nicht entsprechen.

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Mit der fristgerechten Kündigung zum 31. Dezember 2024 habe Necker nun genügend Zeit, die städtischen Lagerflächen für Exponate nicht nur an der Bahnhofstraße, sondern auch im Rathaus und in der Grundschule Feudingen zu räumen und seine Sammlung zu sichern. Zugleich kündigt Bürgermeister Terlinden dem Museumschef den Mietvertrag für dessen Privatwohnung im Museumsgebäude Bahnhofstraße 33.

Bürgermeister reagiert gelassen

„Die wilden 70er“

Derzeit läuft im Radiomuseum Bad Laasphe die Ausstellung „Glamrock – Die wilden 70er Jahre“. Zu den zahlreichen Ausstellungsstücken zählen Konzertplakate, Autogramme von bekannten Größen dieser Zeit und schrille Outfits aus der Sammlung von Günter Wack.

Anmeldung für einen Besuch: Tel. 02752/9798, Eintritt frei.

„Ich erkenne die Kündigung nicht an“, sagt Hans Necker einmal mehr – und spricht von einem „handfesten Skandal“, den der Bürgermeister da vom Zaun gebrochen habe. Wenn die Stadt nicht einlenke und es vor Gericht hart auf hart komme, werde er die fähigsten Anwälte aufbieten, versichert er. „Eine Freundschaft mit der Stadt gibt es nicht mehr“, bedauert der Museumschef. Er habe alles getan, um den Museumsbetrieb aufrecht zu erhalten, betont Necker – zum Beispiel mit Wechselausstellungen und Vortragsabenden.

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Schlussendlich ist Necker überzeugt: Mit dem vorliegenden Ergänzungsvertrag werde die „Kündigungsklausel“ im Betriebsvertrag mit ihrer Kündigungsfrist von zwei Jahren ersetzt – und die Stadt Bad Laasphe bei der Präsentation der Sammlung stärker in die Pflicht genommen. Bürgermeister Terlinden sieht das in einem Brief an Hans Necker jedoch anders: Er halte die fristgerechte Vertragskündigung weiterhin für zulässig, da der Ergänzungsvertrag den ursprünglichen Vertrag lediglich erweitere, jedoch nicht aufhebe. „Der von Ihnen angekündigten Einlegung von Rechtsmitteln sehe ich daher mit Interesse entgegen.“