Bad Berleburg/Bad Laasphe. Fast Sechs Monate nach dem Crash bei Bad Laasphe kämpfen eine Unfallfahrerin (21) und das 60-jährige Opfer mit den Folgen - Nun auch vor Gericht.

Es war der 19. Januar 2022 um 7.30 Uhr, als sich auf der L 718 in Bad Laasphe in Richtung Bracht ein schwerer Verkehrsunfall ereignete. Eine 21-jährige Bad Berleburgerin war mit ihrem Auto aus nicht vollständig geklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten und kollidierte dort seitlich mit einer Geschwindigkeit von etwa 70 km/h mit dem Auto einer 60-jährigen Bad Berleburgerin.

Bei beiden Fahrzeugen konnte nur noch der Totalschaden festgestellt werden. Die 21-jährige Verantwortliche erlitt durch den Unfall Rückenschmerzen, starke Kopfschmerzen und eine Prellung am Finger. Damit kam sie glimpflicher davon als die 60-jährige Geschädigte, deren linke Schulter gebrochen und zusätzlich gerissen war. Sie musste sich einer Operation unterziehen und mehrere Tage im Krankenhaus verbringen.

„Ihr Verschulden ist relativ gering“

Nun musste sich die Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren mit folgender Begründung letztlich ein: „Ihr Verschulden ist relativ gering. Und Sie müssen ja auch mit der Sache und den Schuldgefühlen fertig werden.“ Auch Oberamtsanwalt Markus Urner pflichtet ihm bei: „Sie erweckt in mir nicht den Eindruck, als wäre sie eine notorische Raserin.“

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Im Gegenzug zur Einstellung des Verfahren muss die Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro an den Stadtfeuerwehr-Verband Bad Berleburg e.V. zahlen und an einem Fahreignungs-Seminar teilnehmen. „Das ist nicht nur Sanktion, sondern auch Chance und Angebot“, kommentiert der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Einstellung und die damit verbundenen Auflagen des Verfahrens.

Keine Erinnerung an den Unfallhergang

„Ich bin ins Rutschen gekommen und dann hat es schon geknallt“, erinnert sich die 21-Jährige junge Frau auf der Anklagebank an jenen Tag im Januar 2022. Dass der Angeklagten die Kollision zu schaffen macht, wird in der Hauptverhandlung deutlich: „Ich habe immer wieder den Unfall vor Augen. Und wenn ich daran denke, dann ist das ein schlimmes Gefühl.“ Die Auszubildende könne sich nicht mehr daran erinnern, warum sie mit ihrem Fahrzeug in den Gegenverkehr geraten war. Richter Hoffmann vermutet ein Übersteuern des Autos.

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„Auf einmal waren zwei Scheinwerfer auf meiner Fahrbahn. Und dann gab es einen riesen Knall“, schildert die 60-jährige Geschädigte die Situation. Nach der Kollision sei sie mit ihrem Auto ihm Straßengraben gelandet. Der Graben blockierte die Türen des Fahrzeugs, weswegen die Bad Berleburgerin von der Feuerwehr aus dem völlig demolierten Wagen befreit werden musste.

Der Genesungsprozess der 60-Jährigen dauert bis heute an — zwei Monate lang konnte sie nicht arbeiten gehen. Während der Operation im Januar dieses Jahres war ihr eine Platte in die Schulter eingesetzt worden. Erst im Januar 2023 kann diese wieder entnommen werden. Ihren Arm könne sie immer noch nicht richtig hochheben — und ob das Gelenk jemals wieder seine volle Funktionsfähigkeit erhält, bleibt ungewiss.