Bad Berleburg. Dass der 18-Jährige nicht zu seinem Prozess erscheint, beeindruckt das Gericht nicht. Es hat genug Beweise, um ein klares Urteil zu fällen.
Im Zeitraum Januar bis Februar 2022 soll ein 18-jähriger Bad Berleburger eine ganze Reihe an Straftaten begangen haben; darunter Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und Bedrohung. Am Freitagmorgen hätte sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen. Erschienen ist er zu seiner Verhandlung jedoch nicht. Deswegen erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen den Angeklagten. Das Urteil: eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2250 Euro.
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Als der 18-Jährige im Januar dieses Jahres in einem Bad Berleburger Geschäft dazu aufgefordert worden war, seinen Ausweis im Zusammenhang mit der 3G-Regel vorzuzeigen, war er dem nicht nachgekommen. Daraufhin bat man ihn, die Lokalität zu verlassen. Schließlich soll der Beschuldigte die Mitarbeiter mit den Worten „Ich werde euch alle abstechen“ bedroht haben. Vier Tage später soll der Angeklagte in einer Bad Berleburger Apotheke ein gefälschtes Rezept vorgezeigt haben, um an Alprazolam zu kommen. Alprazolam gehört zu den Benzodiazepinen und wird bei Angst-und Panikstörungen eingesetzt. Doch auch in der Drogenszene ist das Medikament nicht unbekannt. Nachdem er in der Apotheke keinen Erfolg hatte und der Betrug auffiel, versuchte es der 18-Jährige noch zwei weitere Male in anderen Apotheken — vergeblich.
Diebstahl kommt hinzu
Weiterhin wird der Bad Berleburger des Diebstahls beschuldigt. An zwei Tagen soll er Lebensmittel im Wert von insgesamt 29 Euro aus einem Bad Berleburger Supermarkt entwendet haben.
Außerdem habe der 18-Jährige den Reifen eines auf einem Bad Berleburger Parkplatz stehenden Autos mit einem Skalpell aufgestochen. Das Skalpell sowie eine weitere Klinge zog das Gericht ein.