Bad Berleburg. Auf dem Parkplatz am Bahnhof in Bad Berleburg bricht der Erndtebrücker bewaffnet in ein Fahrzeug ein und stielt eine große Menge an Rauschmitteln
Vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg musste sich ein 25-jähriger Erndtebrücker zu einem Einbruch äußern. Dabei geht es um zwei Verfahren gegen ihn, die zusammen verhandelt werden. Die Tatvorwürfe: Besonders schwerer Fall des Diebstahls und Verstöße gegen das Betäubungsmittel- wie auch Waffengesetz.
Bad Berleburg: Der Tathergang aus Sicht des Angeklagten
Am 1. Mai 2021 brach der Beschuldigte in ein Fahrzeug ein, das auf dem Parkplatz am Bahnhof Bad Berleburg abgestellt war. Er schlug die Scheibe des Autos ein, demolierte es und entwendete zwei Koffer, in denen sich eine große Menge starker Betäubungsmittel befand, darunter Amphetamine und verschiedene Opiate. Bei dem Diebstahl soll der mutmaßliche Täter auch eine Waffe mit sich geführt haben, ohne eine entsprechende Erlaubnis.
Der Angeklagte gibt die Tat zu und führt sie zurück auf seine Erkrankung. Bei der Befragung versucht er, sich zu erklären: „In dem Zeitraum der Tat ist bei mir alles sehr verschwommen, ich kann mich wegen meiner Schizophrenie nur vage an etwas erinnern. Das einzige, was ich noch weiß, ist, dass da die Stimmen in meinem Kopf waren, die mich zum Parkplatz am Bahnhof gelost haben.“ Aufgrund dieser Stimmen habe der Erndtebrücker die Tat begangen. Er gibt an, sich selbst bei der Polizeibehörde gemeldet zu haben, als ihm bewusste wurde, was er da getan hatte. Seiner Aussage nach half er den Beamten dann dabei, die Koffer und die Waffe in seiner Wohnung sicherzustellen.
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Die Schwere seiner Tat sei ihm erst nach und nach ganz klar geworden, so der Angeklagte. Während der Tat befand er sich unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Er gibt an, dass er wusste, wem das Fahrzeug gehört und was sich darin befand. Was er aber genau mit den gestohlenen Medikamenten vor hatte, darauf ging der Beschuldigte nicht weiter ein. Eine Erlaubnis zum Weiterverkauf hat er nicht. „Ich habe in dieser Zeit gehandelt, ohne das ich wusste, was ich da tat. Es war eine schwere Phase für mich, ich hatte gerade eine Trennung hinter mir“, erklärt der 25-Jährige.
Bad Berleburg: Konsum und Erkrankung des Angeklagten
Zur Zeit der Tat habe er regelmäßig Amphetamine, Cannabis und andere Opiate konsumiert. Das sei seiner Drogenabhängigkeit geschuldet gewesen und stehe nicht im Zusammenhang mit seiner Schizophrenie oder der Tat. Der Richter sieht den Konsum hingegen als möglichen Auslöser für die Ereignisse. Ein Teil der erbeuteten Betäubungsmittel aus den Koffern habe er nach dem Diebstahl selbst zu sich genommen. Der Beschuldigte wurde schon mehrmals in Gewahrsam genommen und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
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Aktuell befindet sich der 25-Jährige wegen seiner diagnostizierten paranoiden Schizophrenie und langjährigen Drogenabhängigkeit in einer ambulanten psychologischen Behandlungstherapie und ist medikamentös eingestellt. Seit dem 18. November nimmt er außerdem regelmäßig Termine zur Suchtberatung bei der Diakonie wahr.
Bad Berleburg: Ein Gutachten wird angeordnet
Vom Amtsgericht wurde im Zuge der Verhandlung auf Bitten der Anwältin des Angeklagten nun ein Gutachten angeordnet, um festzustellen, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Bis dieses vorliegt, wird das Verfahren erst einmal ausgesetzt. Die Zeugenaussagen der Polizeibeamten sollen beim nächsten Verhandlungstermin im Gerichtssaal vorgebracht werden. Der Beschuldigte wurde vor längerer Zeit bereits wegen Sachbeschädigung im Schlosspark angeklagt. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt. Es soll jedoch mit ins angeordnete Gutachten einbezogen werden.
Im Moment ist der Beschuldigte nicht berufstätig. Nach eignen Angaben bemüht er sich aber, um eine Anstellung bei seinem alten Arbeitgeber. Dafür will er bald seinen Techniker nachholen und als Bauleiter tätig werden. Bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben begleitet ihn das Job-Center in Erndtebrück und ein ambulanter Dienst der Diakonie, der ihn auch zu Hause unterstützt.
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