Fischelbach/Sohl. „Die Partei“ in Bad Laasphe will ein Ja der Stadt zum Bau von sieben Anlagen auf dem Sohl vorerst verhindern – und bekommt dafür Unterstützung.
Windkraftanlagen auf einem Areal „nördlich des Gonderbachtals“ – die soll es nach Ansicht der Partei „Die PARTEI“ im Bad Laaspher Rat nicht geben – zumindest vorerst nicht.
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Per Antrag möchte Fraktionsvorsitzender Markus Schmidt am Mittwochabend im Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss verhindern, dass die Politiker des Gremiums einer bereits verfassten Stellungnahme der Stadt Bad Laasphe zustimmen, in der diese ihr Einvernehmen für den Bau von sieben Windrädern nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erklärt. Vielmehr solle man erst abwarten, welche Einwendungen auch von Bürgerinnen und Bürgern es zu den geplanten Vorrangzonen in Bad Laasphe für die Windkraft gebe, findet Schmidt. Unterstützung bekommen er und „Die PARTEI“ unter anderem von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU), dem Natur- und Heimatschutzbund Siegen-Wittgenstein und der Bürgerinitiative WEGAS („Windenergie-Gewinnung, aber sinnvoll“).
Riesige Flächen geopfert
Im Grunde sei die Ausweisung von Zonen für die Windkraft derzeit noch „ein total schwebendes Verfahren“, formuliert es Markus Schmidt. Ferner könne der Kreis im parallel verlaufenden BImsch-Verfahren auch ohne Zonen eine Baugenehmigung erteilen – damit sei das Kind dann aber schon in den Brunnen gefallen. Und eigentlich könne die Stadt Bad Laasphe auch mit den beiden anderen favorisierten Vorrangzonen „Großer Ahlertsberg“ sowie „Görtsberg und Wolfskammer“ allein der Windkraft bereits „substanziell Raum geben“.
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Ein Anwohner vom Sohl gibt zu bedenken, dass die Investoren mit ihrem leicht geänderten Bauantrag für die sieben Windräder auf dem Sohl künftig auf komplett neue Fundamente setzten – und bereits bestehende aus der Zeit von einem Baustopp 2015 ebenso komplett aufgeben wollten. Er spricht von rund 60.000 Quadratmetern Naturfläche, die durch diese neuen Fundamente verschwänden, nachdem für die alten Fundamente bereits rund 40.000 Quadratmeter Fläche geopfert worden seien. Hier fragt sich Arno Obst vom Natur- und Heimatschutzbund, warum der Investor die alten Fundamente offenbar nicht zurückbauen muss.
Areal ohnehin als Zone geplant
Laut dem vorliegenden Entwurf der Stellungnahme würde die Stadt Bad Laasphe gegenüber dem Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde ihr Einvernehmen mit dem Bau von sieben Windrädern in einem Bereich „nördlich des Gonderbachtals“ erklären. Die Anlagen sollten ja auf einem Areal entstehen, das ohnehin Teil einer angedachten Vorrangzone für die Windkraft sei, argumentiert die Stadtverwaltung in diesem Schreiben.
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Ziel der Stadt in Sachen Windenergie sei es unter anderem, „die Errichtung von Windenergieanlagen auf besonders geeignete Flächen des Stadtgebietes zu lenken, in Form von Windparks zu bündeln sowie außerhalb dieser Konzentrationszonen an anderen Standorten im Stadtgebiet auszuschließen“.
Fläche mit guten Voraussetzungen
Über die Stellungnahme zu entscheiden hat der Ausschuss am Mittwoch, 1. Juni. In einer erläuternden Vorlage der Bad Laaspher Bauverwaltung heißt es, dass die betreffenden Windenergieanlagen-Standorte innerhalb einer Potenzialfläche nördlich des Gonderbachtals liegen, „die im Rahmen des Teilflächennutzungsplans Windenergie ausgewiesen werden soll“. Diese Fläche ist nach einem vorliegenden Planungskonzept aus dem vorigen Jahr eine mit guter Windhöffigkeit, kaum Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine, die sich auch schon weitgehend in den Windenergie-Bereichen des Regionalplan-Entwurfs wiederfindet.
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Ebenso macht die Bauverwaltung deutlich, dass die Errichtung von sieben Windrädern im Bereich Fischelbach/Sohl schon einmal genehmigt worden sei. Das nun laufende Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beziehe sich erneut auf sieben Anlagen, die jedoch leicht geändert worden seien.
Rückblende: Langer Streit endet mit neuem Genehmigungsverfahren
Seit fast zehn Jahren streiten die Bürger auf dem Sohl bei Fischelbach gegen die Windkraftanlagen. 2014 wurden die Pläne des Investors Juwi AG auf Flächen der Rentkammer Wittgenstein bekannt, der zehn Anlagen zwischen Heiligenborn, Fischelbach und Sohl errichten wollte.
Deshalb hatte sich um Kritiker wie Lothar Hayo die Bürgerinitiative WEGAS (Windenergiegewinnung, aber sinnvoll) gegründet. Diese engagierte sich nicht ausschließlich in Fischelbach-Sohl. Dort aber erreichten die Proteste immerhin einen Baustopp. Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen klagte gegen die vom Kreis Siegen-Wittgenstein erteilte Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch). Das Argument damals: Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlten.
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Und es kam noch besser: Nach Akteneinsicht bescheinigte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) dem Kreis sogar eine zu detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung. LNU-Geschäftsführer Rainer Fischer sagte im Juli 2015: „Eine so tief gehende Vorprüfung ist gar nicht die Aufgabe des Kreises Siegen-Wittgenstein.“ Die Genehmigungsbehörde hätte einfach nur prüfen sollen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung des Windparkes bei Fischelbach notwendig ist. Andererseits forderte die LNU aber genau zu prüfen, ob Haselhuhn, Schwarzstorch oder Fledermausarten von dem Windradbau betroffen seien. Die Tiere galten damals als K.O.-Kriterien.
Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
Ein Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte damals die Auffassung des Kreises. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg sorgte indes im August 2015 für einen Baustopp. Hintergrund: Der vom Kreis erstellte Landschaftsplan Bad Laasphe hätte für die Ausweisung von Windkraftbereichen geändert werden müssen. 2020 aber folgte eine erneute Entscheidung in Arnsberg: Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen die vom Kreis Siegen-Wittgenstein erteilte Baugenehmigung zurück.
Inzwischen treiben die Juwi AG und auch die Rentkammer Wittgenstein ihre Pläne wieder voran. Das alte Verfahren ist nach einem entsprechenden Antrag der Juwi AG im Oktober 2021 beendet worden, berichtet der Kreis Siegen-Wittgenstein: „Somit handelt es sich bei dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu dem die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen mit unserer Bekanntmachung vom 7. Mai 2022 eingeleitet worden ist, um ein gänzliches neues Verfahren
Kommentar: Zeit zum Nachdenken
Zugegeben: Die Sache ist nicht ganz einfach. Gerne möchte ein Investor sieben Windräder auf einem Areal am Sohl nahe Fischelbach bauen. Und dies soll auf einem Gelände entstehen, das die Stadt Bad Laasphe bereits als Vorrangzone für die Windkraft im Blick hat – wobei allerdings noch nichts konkret entschieden ist. Und solange das der Fall ist, kann der Investor den Bau seiner Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und damit zu ganz anderen Bedingungen beantragen.
Würden sich die Bad Laaspher Politiker jetzt vorläufig gegen das Einvernehmen der Stadt mit dem Bau der Anlagen aussprechen, wäre zumindest Zeit gewonnen, um über den Sinn und Zweck einer Vorrangzone am Sohl noch einmal nachzudenken.
Eberhard Demtröder