Wittgenstein. Die Regulierungsmöglichkeiten für Kommunen sind begrenzt. Ein Mittel könnte aber sowohl Geld bringen als auch steuern helfen: Die Grundsteuer.

Windkraftanlagen sprießen wie Spargel aus der Erde. Sie sind der Teil der Energiewende, die auf dem Land und speziell in Wittgenstein am stärksten polarisiert. In den Diskussionen über erneuerbare Energien, zu denen Westfalenpost und Westfälische Rundschau einladen, taucht immer wieder das Thema der Kompensation oder besser noch Partizipation auf. Wie könnten neben Grundbesitzer und Anlagenbetreiber auch die Kommunen oder deren Bürger von den Windrädern profitieren? Dieses Thema wird vor allem deshalb stärker diskutiert, weil die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt werden und Kritiker vor allem nach Ausgleichsmaßnahmen für die Veränderung des Landschaftsbildes rufen.

Verschiedene Modelle

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, am Ausbau der Windenergie zu partizipieren. Neben Pachtmodellen, Bürgerwindparks oder vergünstigten Stromtarifen könnte auch die Grundsteuer ein Hebel sein. Neuregelungen sind vorgesehen und Städte und Gemeinden könnten bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit eigene Hebesätze für die „Grundsteuer D“ definieren.

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Bislang gibt es nur die Grundsteuern A und B. Merken kann man sich das mit der Eselsbrücke „A“ für Agrarflächen, also Land- und Forstwirtschaft. „B“ steht für „bebaut“, also Wohn- und Gewerbeflächen.

Die Steuer auf Windkraftflächen wurde deshalb mit dem Buchstaben D gekennzeichnet, weil es auch die Idee einer Grundsteuer C für noch nicht bebautes Bauland gibt, mit der Druck auf Grundbesitzer ausgeübt werden könnte, die auf steigende Preise spekulieren und auf Baulücken sitzen.

Aber zurück zur Windkraft und zur Grundsteuer D. Was halten die drei Wittgensteiner Kommunen davon?

Erndtebrück

„Ich finde den Gedanken sehr spannend“, sagt Erndtebrücks Bürgermeister Henning Gronau. Allerdings weiß er um die Schwierigkeiten in der Umsetzung, weil es noch keine gesetzliche Grundlage gebe. Grundsätzlich ist Gronau offen für die Grundsteuerreform, die „die Wertschöpfung eines Windkraftgrundstücks berücksichtigt“.

Bad Berleburg

Bad Berleburgs Kämmerer Gerd Schneider beschreibt die Hintergründe: „In der Tat werden bereits seit Jahren allgemein verschiedene Modelle der öffentlichen Teilhabe bzw. einer gemeinwohlorientierten Wertschöpfung zu Gebieten für Windenergieanlagen diskutiert. Konkret war bereits im Jahr 2019 auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit der Grundsteuererhebung durch die betroffene Kommune mit einem gesonderten Grundsteuerhebesatz auf Gebiete für Windenergieanlagen der sogenannten „Grundsteuer D“ einzuführen. Ziel dieser Diskussion ist die Beteiligung der Allgemeinheit an den Erträgen einer Windkraftanlage. Beteiligt war seinerzeit der Bundesgesetzgeber und die Länder über den beteiligten Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren. Eine generelle Regelung zu einer ‘Grundsteuer D’ steht bis heute aus. Aktuell erfolgt für die Grundstücke mit Windenergieanlagen eine Abrechnung mit dem Hebesatz der Grundsteuer B wie bei Gewerbe-Immobilien oder bei Wohngebäuden. Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag für die Grundstücke wird wie üblich vom zuständigen Finanzamt ermittelt und bestimmt.“

Bad Laasphe

In Bad Laasphe befindet sich die Stadtverwaltung laut Sprecherin Ann Kathrin Müsse noch im Prozess der Meinungsbildung. „Insbesondere die Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als auch die Zielsetzung einer aufkommensneutralen Hebesatz-Festlegung sind zu ermitteln und bei der Entscheidungsfindung bis 2024 zum weiteren Vorgehen zu berücksichtigen.“ Zunächst einmal habe die Stadt die Grundsteuer-Reform ohne die Auswirkungen der Windkraft umzusetzen. Kämmerer Manfred Zode bemängelt, dass man mögliche Mehrerträge „nicht seriös bestimmen“ könne und mit Blick auf Steuern und Steuererhöhungen habe auch der Bürgermeister eine klare Haltung: Dirk Terlinden habe bisher immer darauf hingewiesen, „dass die Absenkung der Hebesätze – gerade auch unter Berücksichtigung der Bedingungen in Biedenkopf und Breidenbach – ein wichtiges Ziel zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Bad Laasphe ist. Ob dies aber gleichzeitig mit der Umsetzung der Grundsteuerreform schon realisierbar ist, bleibt abzuwarten.“