Bad Laasphe. Erste Grundbesitzer melden sich bereits telefonisch im Rathaus, berichtet der städtische Fachbereich Finanzen – teils mit ganz speziellen Fragen.

Die anstehende Reform der Grundsteuer – sie macht jetzt offenbar auch die Grundstückseigentümer in Wittgensteiner neugierig auf mehr Informationen. So meldet der Fachbereich Finanzen im Bad Laaspher Rathaus bereits mehrere Anrufe zum Thema.

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Stadtkämmerer Manfred Zode berichtet zum Beispiel von einem Anrufer, der nachfragte, welches Finanzamt eigentlich für ihn zuständig ist – weil er zwar auswärts wohne, aber Grundbesitz in Bad Laasphe habe. Und ein zweiter Anrufer „wollte einfach wissen, was da überhaupt auf ihn zukommt“, so Stadt-Sprecherin Ann-Kathrin Müsse. Zwar sei vor allem das Finanzamt Ansprechpartner für die Steuerbürger, doch auch die Stadt Bad Laasphe stehe für Fragen zur Grundsteuer-Reform zur Verfügung. So seien die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Finanzen jeweils zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 02752/909-120 (Kämmerer Manfred Zode) oder -126 (Petra Mick­litz) erreichbar.

Mehr Informationen im Internet

Wie bereits berichtet steht in Deutschland bis zum 31. Dezember 2024 die Umsetzung der Grundsteuer-Reform an. Sie betrifft nach Angaben der Stadt Bad Laasphe „alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die hierzu Feststellungserklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben müssen“. Dazu habe die NRW-Finanzverwaltung Wissenswertes zur Feststellung des Grundsteuerwerts zusammengefasst. In dieser Zusammenfassung (Internet: www.stadt-badlaasphe.de/aktuelles/grundsteuerreform-infos-finanzverwaltung.html) finden Interessierte auch Hinweise auf die Grundsteuer-Hotline, die telefonisch beim Finanzamt Siegen erreichbar ist – und Verweise auf weitere Informationen im Internet.

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Und so geht’s weiter: Ab Mai 2022 erhalten Grundstücks- und Hauseigentümer vom Finanzamt noch ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung zu ihrem Eigentum vorliegen und sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.

Erklärung muss digital abgegeben werden

Die Erklärung ist dann vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist dabei stets das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

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„Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Aussagen über die individuellen Auswirkungen der Grundsteuer-Reform auf die Höhe Ihrer Grundsteuern derzeit nicht getroffen werden können“, wendet sich die Bad Laaspher Stadtverwaltung an die Grundstücksbesitzer. Detaillierte Berechnungen dazu würden nämlich erst im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen.