Bad Berleburg. Ein 34-Jähriger ist vom Bad Berleburger Gericht zu einer Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt worden. Das ist der Grund.

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich nun ein 34-Jähriger aus Hamm vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte zeigte sich geständig. Am Ende verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Hinzu kommt eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro – zu zahlen in Raten à 200 Euro. Auch wurde eine Sperrfrist für den Erwerb eines Führerscheins von einem Jahr verhängt.

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Es ist der 14. April dieses Jahres, als der Angeklagte gegen 15.30 Uhr auf dem Heimweg nach Hamm zwischen Bad Berleburg und Schüllar plötzlich mit seinem Wagen ausscherte und in ein ihm entgegenkommendes Auto fuhr. „Er kam wie aus dem Nichts auf mich zu. Ich versuchte noch auszuweichen, doch das gelang mir nicht mehr“, sagte die Geschädigte.

Plötzlich alles dunkel

„Plötzlich war alles dunkel. Meine Airbags hatten beide ausgelöst. Ich stand völlig unter Schock.“ Auch heute noch leide sie unter dem Vorfall, fahre seitdem nicht mehr so sicher wie sonst im Straßenverkehr. „Es gibt Momente, in denen ich Panik bekomme. Der Unfall hat mich sehr mitgenommen.“ Nicht nur mental – die Frau wurde bei dem Unfall auch verletzt.

Eine Zeugin hat sie nach dem Unfall aus ihrem Wagen geholt. „Der Angeklagte fuhr hinter mir. Immer wieder fuhr er dabei dicht auf,bis er plötzlich ausscherte.“ Während sie sich um die Frau kümmerte, ging ein weiterer Zeuge zum Angeklagten, der mit seinem Wagen erst gegen einen Telefonmasten und anschließend in die Böschung fuhr. „Er war kaum zu beruhigen.“ Auch die Zeugin erinnert sich an den Zustand des Angeklagten.

Zeugin vermutet Drogen

„Ich dachte mir noch: Wenn der nicht etwas genommen hat, weiß ich auch nicht. Er fragte noch, ob das seine Schuld gewesen sei und, dass er keinen Führerschein habe.“ Eine Blutprobe ergab, dass er unter Amphetamineinfluss stand. Es war nicht die erste Fahr ohne Fahrerlaubnis für den 34-Jährigen. 2018 wurde sie eingezogen. Seitdem wurde er bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen verurteilt – unter anderem vom Amtsgericht Fulda. „Es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte zur Geschädigten. „Ich hatte familiären Stress, daher habe ich das Amphetamin vor der Arbeit genommen. Auf der Rückfahrt bin ich kurz eingeschlafen.“ Er habe in dieser Zeit auf einer Baustelle gearbeitet. Die Anwälte forderten am Ende der Verhandlung alle drei eine Geldstrafe.

Urteilsbegründung

Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung. „Die Geldstrafen scheinen Sie in der Vergangenheit nicht beeindruckt zu haben. Daher halte ich eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, für angemessen“, so Richter Hoffmann. „Sie wurden bereits zu einer Geldstrafe verurteilt und dann setzten Sie sich wieder ins Auto – und das unter Einfluss von Amphetaminen. Wir haben alle die Bilder vom Unfall gesehen: Sie können froh sein, dass Sie beide noch leben.“