Bad Berleburg/Bad Laasphe. Einige Vorstrafen hat der 56-jährige Bad Laaspher schon auf dem Konto, als er beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird. Er muss vor Gericht.

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen bedeuten nun für einen 56-jährigen Bad Laaspher vier Monate und zwei Wochen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung und eine zweijährige Führerscheinsperre. Der immens Vorbestrafte musste sich am Freitagmorgen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Angeklagten zur Last, im Juli dieses Jahres an zwei Tagen Auto gefahren zu sein — ohne gültigen Führerschein. Denn dieser wurde ihm bereits wegen vorausgegangener Straßenverkehrsdelikte entzogen. „Ich gebe die Tat zu, dass ich Auto gefahren bin“, äußert sich der 56-Jährige zu den Anschuldigungen.

Auseinandersetzung mit einem Freund

Er sei bei einem Freund gewesen, mit dem es eine Auseinandersetzung gegeben habe. Das sei die Motivation des Bad Laasphers gewesen, sich kurzerhand hinters Steuer zu setzen. Erst vor rund einem Jahr hatte Richter Torsten Hoffmann den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt und eine zweieinhalbjährige Führerscheinsperre gegen ihn verhängt, weil er mit 2,45 Promille intus ein Kleinkraftrad gefahren war.

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Doch das ist nicht der einzige Eintrag im Vorstrafenregister des 56-Jährigen: 1984 machte er sich erstmalig wegen Sachbeschädigung schuldig. Und auch in den Jahren danach gerät er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, verbüßte mehrere Haftstrafen — unter anderem wegen Körperverletzung. Dies wirkte sich im Urteil von Richter Hoffmann strafverschärfend aus. Aber: „Ich habe Hoffnung, dass wir uns in den nächsten Jahren hier nicht wiedersehen“, so Hoffmann.