Aue-Wingeshausen. Der Dorfverein kämpft weiter gegen die Rückführung nach Aserbaidschan. Um Juristen zu finanzieren, sind jetzt außerdem Unterstützer gefragt.

Der Dorfverein Aue-Wingeshausen setzt sich weiter dafür ein, dass die Familie Muradi, die im Ort lebt, nicht nach Aserbaidschan abgeschoben wird. Nachdem Mutter Sevine Muradi Anfang Februar in Siegen festgenommen worden war und vier Tage in Abschiebehaft gesessen hatte, sei die an sich gut integrierte Familie inzwischen derart traumatisiert, dass „ärztliche Hilfe notwendig“ sei, so der Vorsitzende des Dorfvereins, Helmut Kessler, der die Familie auch persönlich betreut. Wer die Muradis unterstützen möchte, kann jetzt auch Geld auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto überweisen.

Das sagt der Betreuer

Derzeit kümmert sich Kessler bei den Behörden darum, dass der Aufenthalt der Familie in Wittgenstein auch weiterhin geduldet wird. Allerdings habe das Ausländeramt des Kreises Siegen-Wittgenstein Sevine Muradi ihre Ausweispapiere noch nicht zurückgegeben, die für den Duldungsantrag nötig seien, so Kessler. Die Mutter solle sich die Dokumente jetzt beim Ausländeramt in Siegen abholen – was Kessler für eine Zumutung hält.

Lesen Sie auch: Nach der Abschiebehaft: Sevine Muradi ist traumatisiert

Viel Hoffnung setzt der Vorsitzende nun in den Petitionsausschuss des NRW-Landtages in Düsseldorf, der am 8. März zum dritten Mal in Sachen Muradi tagt. „Das wird sehr interessant“, ist Kessler überzeugt – „sowohl was die humanitäre, aber auch die juristische Seite angeht“.

Gegen die Abschiebung der Muradis kämpft der Dorfverein Aue-Wingeshausen als Teil des Siegen-Wittgensteiner Bündnisses „Recht zu bleiben“, dem auch Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Parteien und weitere Organisationen angehören. Dieses Bündnis unterstützt derzeit noch eine andere, ähnlich betroffene Familie aus Netphen.

Die Familie Muradi aus Aue-Wingeshausen. Allen fünf fällt es sehr schwer, die Strapazen rund um ihr Asylverfahren zu verkraften.
Die Familie Muradi aus Aue-Wingeshausen. Allen fünf fällt es sehr schwer, die Strapazen rund um ihr Asylverfahren zu verkraften. © Unbekannt | Ramona Richter

Und weil sich mit der Abschiebung der Familie Muradi mittlerweile auch Juristen befassen, kämen „doch erhebliche Anwaltskosten herein, die von der Familie nicht gestemmt werden können“, berichtet Kessler. „Wir sind mit den Kosten schon weit im vierstelligen Bereich – und ein Ende ist nicht abzusehen.“ Nicht zuletzt deshalb „haben wir ein Unterstützungskonto eingerichtet.“

Lesen Sie auch: Abschiebung: Entscheidung im Fall der Familie Muradi vertagt

Gegen die viertägige Abschiebehaft für Mutter Muradi, Anfang Februar vom Amtsgericht Siegen verfügt, sei mittlerweile Haftbeschwerde beim Landgericht Siegen eingelegt worden, so Kessler.

Das sagt die Kreisverwaltung

Unterstützer erwünscht

Wer die Familie Muradi in Aue-Wingeshausen unterstützen möchte, kann sich gerne finanziell an den Anwaltskosten beteiligen – durch Überweisung auf ein eingerichtetes KontoDie Konto-Daten: Sparkasse Wittgenstein, IBAN DE71 4605 3480 0034 0365 66, Stichwort „Recht zu bleiben“

Unterdessen macht der Kreis auf Nachfrage deutlich, dass „Rückführungsmaßnahmen“ für die Familie – ob nun freiwillig oder als Abschiebung – „ausgesetzt sind, bis der Petitionsausschuss eine Entscheidung getroffen hat“. Und das sei „ja erst einmal eine gute Nachricht für alle Beteiligten“, so Manuel Freudenstein vom Referat des Landrates. Sie könnten sich nun Zeit nehmen im laufenden Verfahren. Und „die Familie hat so lange Sicherheit“.

Lesen Sie auch: Fall der Familie Muradi: „Unrecht“ und „menschenunwürdig“

Sevine Muradi brauche deshalb „auch keine Angst zu haben, dass ihr etwas passiert, wenn sie hier bei uns Termine hat“, sagt Freudenstein weiter. Die Sorge vor einer erneuten Verhaftung sei unbegründet.

Die eingangs erwähnte Duldung habe Frau Muradi zwar beantragt, doch sei der Status nach wie vor „ausreisepflichtig“, erläutert Freudenstein – weil ihr Asylantrag bereits abgelehnt sei. Jetzt müsse man schauen, „wie man die Duldung auf rechtssichere Füße stellen kann“. Der Petitionsausschuss könne das nicht entscheiden, er gebe nur Empfehlungen – nicht bindend fürs Ausländeramt.

Lesen Sie auch: Gute Lösung: E-Fuels!