Bad Berleburg. Verurteilter erreicht zwar vor Gericht einen Teilerfolg, aber für die Anklage bleiben bei drei Verkehrsdelikten in 13 Monaten erhebliche Zweifel.
Weil er trotz eines Fahrverbots Auto gefahren war, hatte Richter Torsten Hoffmann einen 35-jährigen Bad Berleburger im Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Vater dreier Kinder Einspruch ein. Der Grund: Er habe von dem Fahrverbot nichts gewusst.
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Um den Einspruch durchzusetzen, musste sich der Beschuldigte nun erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Letztlich beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch nach einer Besprechung mit seinem Anwalt Marc Beer auf die Tagessatzhöhe. Das „neue“ Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro wegen fahrlässigen Fahrens eines Kraftfahrzeugs trotz Fahrverbots. Das zweimonatige Fahrverbot bleibt bestehen. Richter Hoffmann passte die Tagessatzhöhe aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Angeklagten an.
Zum Hintergrund
Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem 35-Jährigen vor, sich im November vergangenen Jahres hinter das Steuer gesetzt zu haben, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein Fahrverbot für den Mann galt.
„Ich wollte zum Corona-Test fahren und wurde angehalten“, berichtet der Beschuldigte. Die Polizisten haben ihn schließlich auf das Fahrverbot aufmerksam gemacht. Von diesem will der Bad Berleburger aber nichts gewusst haben. Hätte er von dem Fahrverbot Kenntnis gehabt, wäre er nicht gefahren, so der 35-Jährige. Der Angeklagte erklärt sein Verhalten mit einem Umzug und einem fehlenden Briefkasten. Diese Version kauft das Gericht dem Mann auf der Anklagebank aber nicht ab, denn: Dem Angeklagten sei im Juni 2021 ein Bußgeldbescheid aufgrund überhöhter Geschwindigkeit zugestellt worden — mit der Aufforderung, eine Geldbuße in Höhe von 480 Euro zu zahlen und mit der Information über ein einmonatiges Fahrverbot. Das bestätigt eine Zustellungsurkunde. Und auch rund zwei Monate später habe den Angeklagten eine Mahnung per Post erreicht, weil er der Zahlung der Geldbuße nicht nachgekommen war. Das Gericht vermutet, dass der 35-Jährige sich nicht hinreichend und sorgsam um die Sache gekümmert hat. Laut Verteidiger Beer sei der Angeklagte der deutschen Schrift außerdem nicht mächtig und könne demnach nicht lesen.
Zweifel des Staatsanwaltes
Der 35-Jährige beging laut Staatsanwalt Markus Urner in den vergangenen 13 Monaten insgesamt drei Straßenverkehrsdelikte. „Da geht bei mir ein Weckerchen an“, so Urner, der in dem Verhalten des Angeklagten einen eventuellen Vorsatz feststellte. Das war auch einer der Hauptgründe gewesen, warum der Beschuldigte seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt hatte. Denn anderenfalls hätte die Strafe noch deutlich härter ausfallen können. Der 35-Jährige übergab seinen Führerschein am Ende der Hauptverhandlung direkt in die Hände von Richter Hoffmann.