Wittgenstein. Hundehaltung bedeutet viel Arbeit. Ein neues Gesetz soll Hundehalter dazu verpflichten. Eine Erndtebrücker Hundetrainerin wundert sich darüber.

Regen, Sonnenschein, Schnee – es ist egal welches Wetter gerade draußen ist, wenn der geliebte Vierbeiner sanft mit seiner Schnauze ans Bein stupst und Richtung Tür läuft, ist Gassi-Zeit. Mal eben eine kleine Runde um den Block oder doch die große Tour durch den Wald? Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es ein neues Hundegesetz, in dem unter anderem auch eine Gassi-Pflicht geregelt ist. Müssen Hundehalter also nun während ihrer Runde mit ihrem Vierbeiner auf die Uhr schauen? Wir haben uns die neuen Regeln einmal genauer angeschaut und mit Susanne Schmidt von der Hundeschule „Die Schnüffler“ in Erndtebrück über manche Aspekte gesprochen.

Die neuen Regeln im Überblick

Worum genau geht es bei dem neuen Hundegesetz eigentlich? Kurz zusammengefasst geht es vor allem um die folgenden Punkte:

Die Gassi-Pflicht: Hundehalter sollten ihren Hunden ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers gewähren.

Die Haltung: Hunde, die in Räumen gehalten werden, muss der Blick ins Freie gewährt werden, die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten.

Die gewerbsmäßige Hundezucht: Hierbei darf eine Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.

Die Erziehung: Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel sind verboten.

Die Qualzuchtmerkmale: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt ein Ausstellungsverbot.

Und der Umgang mit Welpen: Hier müssen mindestens vier Stunden täglicher Umgang mit Welpen sichergestellt werden.

Die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wurde laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgenommen, „um das Leben der Tiere zu verbessern und eine bessere artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern. Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Hundezucht verschärft“, teilt das Ministerium auf seiner Homepage

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    mit. Doch was halten Hundehalter von der Änderung? „An sich finde ich es gut, dass es ein solches Gesetz gibt, aber wer soll das kontrollieren“, fragt sich Susanne Schmidt. „Stattdessen wäre es sinnvoller, wenn Hundehalter – insbesondere die Ersthundehalter – eine Hundeschule besuchen würden.

    Dort lernt man, wie wichtig viel Bewegung für den Hund ist. Noch wichtiger aber ist, dass auch der Kopf des Hundes trainiert wird. Es gibt so viele Möglichkeiten, sich mit seinem Vierbeiner zu beschäftigen.“ Noch gebe es viele Hundebesitzer, die den Gang in eine Hundeschule meiden oder nur zu Beginn ein, zwei Mal kommen. „Dann merken sie, dass es auch Arbeit bedeutet und kommen nicht mehr wieder – sehr zum Nachteil ihrer Hunde.“ Dabei ist gemeinsames Training wichtig.

    Wirbel um Gassi-Pflicht

    Ganz neu ist die Gassi-Pflicht nicht. Bereits 2021 wurde sie in der Hundeverordnung festgeschrieben. Nun wurde sie noch einmal konkretisiert. „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren“, heißt es in der Verordnung. Im Referenten-Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung, der auch online auf der Homepage des Bundesministeriums einsehbar ist, hieß es anfangs noch: „Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.“ Diese Passage fand so jedoch nicht Eingang in die endgültige Fassung.

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    Dass die Hunde genügend Auslauf haben sollten, ist auch Susanne Schmidt wichtig. „Die meisten, die ich kenne, sind stundenlang mit ihren Lieblingen draußen unterwegs.“ Und sie hat noch einen Tipp: „Den Spaziergang mit dem Vierbeiner spannend gestalten – mit Spielen und kleinen Tricks – so ist auch das Köpfchen gefragt und die Hunde können sich draußen auspowern.“

    Besitzer muss sicherstellen, genug Zeit mit dem Hund zu verbringen

    Gemeinsam Zeit miteinander verbringen und sich mit seinem Hund beschäftigen – das sieht auch die Hundeverordnung vor. Demnach ist für eine „ausreichende Dauer“ der Betreuung des Hundes durch seine Besitzer zu gewährleisten. Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt also vor, dass Hunde genügend Bewegung, Auslauf und Aufmerksamkeit bekommen müssen. „Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“

    Für Schmidt das A und O als Hundehalter. „Ein Hund ist für mich ein Familienmitglied, welches in die Familie und den Alltag integriert werden sollte und da gehört es auch dazu, sich mit seinem Vierbeiner ausreichend zu beschäftigen.“

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    Ein No-Go und nun auch gesetzlich verboten ist das Anwenden von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln zur Erziehung, dem Training und der Ausbildung. Und auch für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt seit 1. Januar ein Ausstellungsverbot. Durch diese Regelung wird das geltende Verbot in Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes konkretisiert.

    „Ich kann es nicht verstehen, wie man seinem Hund so etwas antun kann. Man braucht keine schmerzhaften Mittel, um einen Hund zu trainieren“, so Susanne Schmidt. Doch sie weiß auch, dass dies nicht alle so sehen. „Im Internet bekommt man leider so einiges mit und ich glaube, dass sie dies auch weiterhin machen werden. Wer soll das kontrollieren? Sie werden dennoch einen Weg finden.“ Ähnlich auch bei den Qualzuchten: „Dabei geht es um Bewertungen, um Punkte und um Geld – und leider nicht um den Hund.“