Bad Berleburg/Erndtebrück. Seit Ende Dezember muss in den Hallenbädern neben einem Impf- oder Genesungsnachweis auch ein Test vorgezeigt werden.

Seit Donnerstag gilt 2G-Plus nun auch in Bereichen wie der Gastronomie. Die beiden Hallenbäder in Wittgenstein – das Rothaarbad in Bad Berleburg und das Hallenbad in Erndtebrück – müssen bereits seit Ende Dezember mit dieser Regel arbeiten. Die verschärften Regeln haben dabei nicht zu weniger Besuchern geführt – im Gegenteil.

„Nach Einführung der 2G-Plus-Regel im Dezember 2021 sind die Besucherzahlen im Rothaarbad der Stadt Bad Berleburg nicht zurückgegangen. Im Gegenteil wurden im Dezember sogar deutlich höhere Besucherzahlen im Vergleich zum Dezember 2019 und dem Durchschnitt der Vorjahre erzielt“, teilt Manuel Spies, Betriebsleiter des Rothaarbades, auf Anfrage mit.

Eine „erfreuliche Entwicklung“

Dies sei, so Spies, im Vergleich zum Jahr 2020, als wegen der damals gültigen Coronaschutzverordnung gar kein öffentlicher Badebetrieb möglich war, sogar eine „sehr erfreuliche Entwicklung“.

Auch im Erntebrücker Hallenbad sind keine Schwankungen der Gäste zu verzeichnen. „Im Vorjahr war das Hallenbad komplett geschlossen. Im Vergleich zu der Zeit vor Corona, verzeichnet das Hallenbad Erndtebrück keine relevanten Veränderungen. Leichte Schwankungen der Besucherzahlen sind jährlich zu verzeichnen und können ebenso mit Wetterverhältnissen oder ähnlichen zusammenhängen“, teilt die Gemeindeverwaltung mit.

Und wie gehen die Gäste mit der neuen Regel um? Für die Gäste des Rothaarbades scheint sie kein Problem zu sein – obwohl Geimpfte oder Genesene ein tagesaktuelles Schnelltest-Ergebnis beim Besuch vorlegen müssen. „Die Rothaarbad-Gäste haben zahlreiche positive Rückmeldungen an das Personal gegeben: Die Gäste fühlten sich durch die zusätzliche Testpflicht für alle deutlich besser geschützt als bislang – insofern sei das freie Bewegen beim Besuch im Rothaarbad sehr entspannt gewesen“, berichtet uns Manuel Spies.

In einem Bereich ging die Besucherzahl demnach sogar durch die Decke: „Dies trifft insbesondere auch auf den Saunabereich zu, der im Dezember 2021 eine Rekord-Besucherzahl verzeichnet hat. Hierfür ist sicherlich auch die weitere Modernisierung des Bereiches und Umgestaltung der Hüttensauna verantwortlich“, so Spies.

Einen Wermutstropfen gibt es dann aber doch: Im Bereich des Vereinssports sind die Besucherzahlen rückläufig. „Hier sehen sich Kursleiterinnen und -leiter sowie Vereinsverantwortliche laut Rückmeldungen teilweise nicht in der Lage, die gültigen Auflagen zu erfüllen oder schätzen das Risiko für ihre Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer als zu hoch ein“, so Spies.

Einige Gäste abgewiesen

In Erndtebrück machen sich die Gäste auch Gedanken: „In vielen Fällen haben sich die Besucher im Voraus telefonisch über die derzeitigen Corona-Regeln beim Hallenbadpersonal informiert und haben dann entschieden, ob sie zum Schwimmen gehen oder nicht. Des Weiteren werden die derzeit geltenden Regeln auch im Eingangsbereich des Hallenbades ausgehängt“, antwortet die Gemeindeverwaltung auf unsere Anfrage.

Nicht jeder Besucher kam jedoch mit einem Schnelltest: „Leider mussten auch vereinzelt Besucher abgewiesen werden.“ Als Gefahr in Bezug auf die Einnahmen sieht die Verwaltung dies aber nicht: „Da es keine relevanten Schwankungen bei den Besucherzahlen im Vergleich zu der Zeit vor Corona gibt, wird derzeit im Hinblick darauf kein Grund zur Sorge gesehen.“

Testpflicht entfällt für Geboosterte

Seit dem 13. Januar gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, in der geregelt ist, das für immunisierte Personen, die bereits eine wirksame Boosterimpfung erhalten haben, oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde (obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren), die Testpflicht entfällt.

Ansonsten dürfen weiterhin nur immunisierte Personen (geimpft /genesen) mit negativen Testergebnis Schwimmbäder betreten.