Wittgenstein. In Dortmund greift das Gesundheitsamt wegen Omikron hart durch. In Wittgensteins Kliniken und Seniorenheimen sieht die Lage aktuell anders aus.
Das Gesundheitsamt Dortmund hat wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus einen Besuchsstopp für die Krankenhäuser verhängt. Diese einschneidende Maßnahme gilt seit Montag für zunächst ein bis zwei Wochen. In Wittgenstein sieht die Lage aktuell noch entspannter aus. Wir haben bei der Vamed-Akutklinik, der Rehaklinik und in einigen Altenheimen Wittgensteins nachgefragt, wie die aktuellen Besuchsregelungen dort sind.
In Wittgenstein entbrennt eine Diskussion unter Ärzten:
- Dr. Holger Finkernagel hält Antikörpertests für lebensnotwendig
- Dr. Oliver Haas sagt: Antikörpertests machen keinen Sinn
Altenheime
Sowohl im Oberndorfer Seniorenstift Elim als auch im Friederike Fliedener Haus des ev. Johanneswerks in Bad Berleburg ist die Zugangsregelung nicht verschärft worden. „Wir halten uns an die Vorgaben, die wir bekommen. Demgemäß gibt es aktuell keinen Besucherstop“, berichtet Kerstin Dickel, Hausleitung des Friederike-Fliedner Hauses.
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„Wir sehen keine Notwendigkeit. In unserem haus sind 97 Prozent der Bewohner geimpft und viele Angehörige danken uns dafür, dass es bei uns so unkompliziert ist, Menschen zu besuchen“, sagt Benjamin Krusemark, Einrichtungsleiter im haus Elim. Dort werden die Besuchszeiten nicht eingeschränkt und weiterhin auf Testungen und Hygieneregelungen gesetzt.
Krankenhaus
Noch gibt es auch keinen Besuchsstopp in Bad Berleburg. Aber, schränkt die Sprecherin der Vamed-Akutklinik, Antje Gröpl-Horchler, ein: „Wir können ihn nicht grundsätzlich ausschließen. Wir beobachten sehr genau, wie sich die Situation weiter entwickelt und entscheiden anhand der aktuellen Beschlusslage, der Empfehlungen des Gesundheitsamtes und der Situation vor Ort, welche Besuchsregelung zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmögliche ist. Dabei ist ein generelles Besuchsverbot das letzte Mittel, das wir als Schutzmaßnahme ergreifen möchten: Gerade während eines klinischen Aufenthaltes ist die soziale Anbindung an Familie und Freunde wichtig für den Krankheitsbewältigungsprozess. Diese Kontaktmöglichkeiten versuchen wir für unsere Patientinnen und Patienten daher so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.“
Besuche sind im Krankenhaus grundsätzlich ab dem sechsten Aufenthaltstag eines Patienten möglich. Der Besuch muss einen Tag im Voraus durch den Patienten oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Station angekündigt werden und alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Antigenschnelltest aus einer offiziellen Corona-Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Schutzmaßnahme gilt auch für geimpfte oder genesene Menschen. Pro Tag darf ein Patient von einer Person für eine Stunde besucht werden. In einem Patientenzimmer darf sich nur ein Besucher aufhalten. Alle Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen von der Besuchsregelung sind nur in Einzelfällen und nach chefärztlicher Rücksprache möglich. Als Ausnahmen gelten zum Beispiel schwerstbetroffene oder minderjährige Patientinnen und Patienten.
Väter dürfen bei der Geburt ihres Kindes sowohl im Kreißsaal als auch im OP bei Kaiserschnitten anwesend sein. Auch hier gelten strenge Test- und Hygieneregeln, die mit den Eltern im Vorfeld besprochen werden.
Reha-Klinik
In den Rehakliniken gelten ähnliche Vorgaben. Unabhängig vom Impfstatus müssen zunächst die Patienten vor ihrer Aufnahme immer einen negativen Antigenschnelltest mitbringen, der in einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde und der nicht älter als 24 Stunden ist. Ideal wäre es ebenfalls, wenn die Betroffenen einen negativen PCR-Test vorlegen könnten, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die steigenden Inzidenzwerte zwingen aber auch dazu, die Besuchszeiten einzuschränken. Die Sprecherin der Rehakliniken Doris Prager verweist auf die klar formulierten Vorgaben: „Da die Corona-Inzidenzwerte aktuell sehr hoch sind und unsere Besuchsregelung in den vergangenen Wochen, vor allem an den Wochenenden, vielfach leider nicht eingehalten wurde, schränken wir unsere Besuchszeiten erneut ein und begrenzen diese auf die Wochentage von Montag bis einschließlich Freitag.“
Für Besucher gilt die 3G-Plus-Regel, das bedeutet, dass der Impfstatus kontrolliert wird oder ein negativer Test vorgelegt werden muss. Besucher müssen an der Rezeption ein Pfand, zum Beispiel ihren Personalausweis, hinterlegen. Außerdem wird eine kurze Covid-Anamnese durchgeführt. Darüber hinaus gelten eine FFP2-Maskenpflicht und die AHA-Regeln.