Bad Berleburg/Girkhausen. Ein 49-Jähriger hatte im Oktober 2020 einen schweren Unfall verursacht. Zur Verhandlung erscheint der Angeklagte nicht.

Am 5. Oktober vergangenen Jahres war es auf der L 721 am späten Nachmittag zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Der 49-jährige Unfallverursacher musste sich nun am Freitagmorgen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und unerlaubtem Entfernens vom Unfallort vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Bad Berleburger zu einer Geldstrafe in Höhe von 3450 Euro. Die Behörden entzogen dem 49-Jährigen außerdem den Führerschein, welchen er vor Ablauf einer zehnmonatigen Sperrfrist nicht zurückerlangen darf. Zu seiner Verhandlung ist der Angeklagte nicht

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erschienen, sodass Richter Torsten Hoffmann Strafbefehl erließ. Die Beweislage ist eindeutig: Der Angeklagte ist mit seinem Auto auf der L 721 von Bad Berleburg in Richtung Girkhausen unterwegs, als er schließlich nach rechts von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Baum prallt.

Anschließend flüchtet der 49-Jährige zu Fuß, wird aber später von Einsatzkräften in einem Hochsitz ausfindig gemacht. Der Angeklagte verursacht einen Fremdschaden in Höhe von 250 Euro, sein Fahrzeug erleidet Totalschaden. Eine später durch die Polizei veranlasste Blutprobe ergab: Der Bad Berleburger hatte sich unter dem Einfluss von Kokain und Morphin hinter das Steuer gesetzt.