Bad Berleburg. Zahlreiche Vorstrafen zeichnen die Vergangenheit des 31-Jährigen, der wegen gewerbsmäßigen Betrugs auf der Anklagebank in Bad Berleburg sitzt.

Ein Kühlschrank, ein IPad und Fische – Waren, für die der 31-jährige Bad Berleburger zwar Geld erhalten hatte, die die Käufer aber nie zu Gesicht bekamen. Daher musste er sich nun vor dem Bad Berleburger Schöffengericht verantworten. Dort zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde am Ende zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Mit einbezogen in das Urteil wurde ein weiteres Urteil vom 24. August und dessen Einzelstrafen. Damals wurde der 31-Jährige bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – ebenfalls wegen Betrugs und versuchten Betruges.

Die Taten

Doch was ist eigentlich geschehen? Im Zeitraum vom 11. Juli 2020 bis zum 26. Februar 2021 ereigneten sich gleich drei Betrugsfälle. Am 11. Juli 2020 hatte der Angeklagte über Ebay-Kleinanzeigen einen Kühlschrank im Wert von 85 Euro angeboten, das Geld kassiert, die Ware aber nie versendet. So auch am 19. Oktober 2020. Damals bot er ebenfalls über das Portal Fische im Wert von 159 Euro an. Auch hier erhielt der Käufer keine Ware. Am 26. Februar dieses Jahres dann verkaufte er über einen weiteren Account per Ebay-Kleinanzeigen ein IPad im Wert von 850,90 Euro. Auch hier kassierte er zwar das Geld, verschickte aber keine Ware. Daher wurde er nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen angeklagt. „Ich räume die Taten ein und es tut mir wirklich Leid. Das wird nie wieder vorkommen“, zeigte sich der 31-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Attendorn in Untersuchungshaft sitzt, während der Verhandlung geständig.

Zudem habe er bereits die Summen für die ersten beiden Taten an die Käufer zurück überwiesen – als Entschädigung. „Die Summe für das IPad sei aber zu hoch gewesen“, so seine Verteidigerin. „Was haben Sie denn mit dem ganzen Geld gemacht?“, wollte Richter Torsten Hoffmann von ihm wissen. „Ich habe damit meine Familie ernährt“, so der Angeklagte, der bereits während der Haftzeit eine Arbeit gefunden hat. „Dass Sie geständig sind und bereits einer Arbeit nachgehen, spricht für Sie“, sind sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Richter Hoffmann einig. Aufgrund der Entschädigung und des Geständnisses wurden daher in Absprache mit den Schöffen die Verfahren in den ersten beiden Fällen eingestellt.

Lages Vorstrafenregister

Übrig blieb der dritte Betrug vom 26. Februar. Und bei eben dem galt es, das Urteil vom 24. August mit einzubeziehen. Doch der Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigte: Es waren nicht die ersten Betrugsfälle des Angeklagten. Seit 2012 saß der 31-Jährige häufig wegen des Betruges oder des versuchten Betrugs auf der Anklagebank – meist in Oldenburg. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte ihn dann schließlich (am 24. August) wegen dreifachen Betrugs und zweifachen versuchten Betrugs zu eben jener Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, aus der nun mit dem jüngsten Fall ein Jahr und zehn Monate wurden. Zudem wurde die Einziehung des Wertersatzes beantragt – in Höhe der 850,90 Euro. „Für Sie spricht Ihr Geständnis, gegen Sie jedoch die zahlreichen Vorstrafen. Aber Sie haben binnen kurzer Zeit während der Haft eine Arbeit als Hausarbeiter gefunden. Das zeigt, dass Sie sich engagieren. Machen Sie was daraus“, ermahnte ihn Richter Hoffmann.