Bad Berleburg. 22.950 pyrotechnische Knallpatronen, 5.560 Leuchtspur-Knallpatronen und eine halbautomatische Kurzwaffe – so der Fund beim Angeklagten.
22.950 pyrotechnische Knallpatronen, eine Signalschusswaffe und eine halbautomatische Kurzwaffe fanden Polizeibeamte unter anderem zufällig bei einer Durchsuchung der Wohnung eines 50-Jährigen in Bad Laasphe. Das Problem: Er besitzt keinen Berechtigungsschein für die Waffen und die Munition. Der gebürtige Bad Berleburger musste sich daher nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzt vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten.
Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn am Ende zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem verhängte Richter Hoffmann eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro – zu zahlen in Raten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegen.
Doch was ist eigentlich geschehen? Am 30. Juni dieses Jahres fand eine Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten – jedoch aus einem anderen Grund – statt. Durch Zufall wurden hierbei die Munition, sowie die halbautomatsche Kurzwaffe und eine Signalschusswaffe gefunden. „Der Angeklagte zögerte zunächst ein wenig, als es um den Schrank ging, der verschlossen war. Aber das hatte ja dann auch seinen Grund“, sagte ein Polizeibeamte vor Gericht aus. Ansonsten aber sei der 50-Jährige sehr kooperativ gewesen.
Ein Geschenk des Onkels
Auch vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. „Die Waffe habe ich vor über 20 Jahren von meinem Onkel bekommen. Das war nachdem ich bei der Bundeswehr war, wo ich zur Waffeninstandsetzung kam. Dies hatte mir dann doch Spaß gemacht, obwohl ich eigentlich nicht zur Bundeswehr wollte.“ Eines Tages habe ihm dann sein Onkel einen kleinen Koffer übergeben, in dem sich die halbautomatische Waffe befand. „Er sagte damals, ich könnte vielleicht etwas damit anfangen, in einem Verein schießen oder so.“
Die Munition habe er sich dann zum Teil während des Urlaubs in Österreich beschafft. Doch eine Patrone schien Richter Torsten Hoffmann besonders zu interessieren – eine 9-Millimeter-Patrone. „Das ist eine alte Platzpatrone aus der Zeit bei der Bundeswehr. Die habe ich wiedergefunden und zu den anderen gelegt“, sagte der Angeklagte. Der Polizeibeamte jedoch erklärte, dass dies keine Platzpatrone sei, sondern es sich vielmehr um eine scharfe Munition handele, die zwar abgefeuert wurde, aber noch nicht gezündet hat.“
„Sie hatten über 20 Jahre Zeit, einen Berechtigungsschein zu machen, das ist aber nicht geschehen. Man weiß doch, dass man in Deutschland ohne diese Berechtigung die Waffe und auch die Munition nicht besitzen darf. Dafür muss man nicht bei der Bundeswehr gewesen sein, um das zu wissen“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Sie forderte in ihrem Plädoyer unter anderem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Dabei berücksichtigte sie, dass der Angeklagte geständig und auch strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Rechtsanwalt Henk hingegen forderte eine Geldstrafe mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen minderschweren Fall handele. „Außer dem Besitz ist hier nichts vorzuweisen.“