Bad Berleburg/Erndtebrück. Erneut ist das Erndtebrücker Paar vor Gericht – dieses Mal wegen Betruges. Die Strafe für den Mann fällt am Ende höher aus. Das ist der Grund.

Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte am Dienstagmorgen ein Ehepaar aus Erndtebrück wegen Betruges. Die 32-jährige Frau kam mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1650 Euro glimpflicher davon als ihr 31-jähriger Ehemann. Dieser wurde zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsauflagen für den Vater dreier Kinder gestalten sich engmaschig: Neben einer Schadenswiedergutmachung muss er in seiner fünfjährigen Bewährungszeit mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und wegen einer Alkoholproblematik zehn Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen.

In das Urteil der 31-Jährigen bezog Richter Torsten Hoffmann ein Urteil aus Oktober 2021 ein. Hier wurde die Mutter vierer Kinder wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer 1200 Euro hohen Geldstrafe verurteilt.

Der Vorwurf

Den beiden Beschuldigten wird jeweils vorgeworfen, sich im August 2020 bei einer Wittgensteiner Fahrschule angemeldet und am Theorieunterricht teilgenommen, die Leistungen aber nicht bezahlt zu haben. Die 31-Jährige habe die Fahrschule um 315 Euro betrogen, ihr Ehemann um 360 Euro. Diese Beträge werden von dem Gericht eingezogen.

„Das stimmt so. Es ist doof gelaufen“, äußert sich zunächst der Mann auf der Anklagebank zu den Anschuldigungen. „Am Ende des Tages war das Geld nicht da“, ergänzt seine Ehefrau. Laut ihrer eigenen Aussage seien sie zu feige gewesen, das Gespräch mit dem Besitzer der Fahrschule zu suchen oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Bis heute sei noch keine Zahlung an die Fahrschule getätigt worden. „Sie kommen hier hin und haben noch gar nichts gemacht“, macht Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel ihrem Ärger Luft. „Sie stehen wegen einschlägigen Deliktes unter Bewährung“, so Hippenstiel zu dem Angeklagten — und macht ihm damit die mögliche Konsequenz einer Inhaftierung bewusst. Die Eheleute haben schließlich versprochen, jeweils 50 Euro im Monat an den Geschädigten zu zahlen, bis die Schulden abbezahlt sind.

Weiteres Verfahren

Der Betrug ist jedoch nicht das einzige Verfahren, dem sich der 30-Jährige am Dienstag stellen musste: Die Staatsanwaltschaft Siegen beschuldigt ihn weiterhin, seine Ehefrau im August dieses Jahres in Siegen nach einer Party in den Rücken getreten zu haben. „Das gebe ich auch zu. Ich schäme mich dafür und bereue es“, erzählt der Angeklagte.

Laut der Polizeibeamten habe er während der Tat 1,44 Promille im Blut gehabt. „Da hat sich durch den Alkohol ein Schalter umgelegt“, so der 30-jährige Angeklagte. Das Verfahren wegen Körperverletzung stellte das Amtsgericht aber letztlich ein. „Ich hatte keine Schmerzen. Es war einfach ein Schock. Er hat danach tagelang geweint, weil es ihm so leid getan hat“, berichtet die Ehefrau.

Die Vergangenheit beider Angeklagter — insbesondere die des Mannes — ist gezeichnet von einigen Vorstrafen. Er verbüßte bereits einige Haftstrafen – unteranderem wegen Diebstahls, erwerbsmäßigem Betruges und Körperverletzung. Seine Ehefrau musste bereits Geldstrafen wegen Verstößen im Straßenverkehr aber auch Körperverletzung zahlen.