Bad Berleburg. Einstimmiges Votum am Abend im Sozialausschuss: Die „Haus-, Bade- und Tarifordnung“ muss überarbeitet werden – auch an vielen anderen Stellen.

Wer darf mit welcher Badebekleidung ins Rothaarbad? Das soll jetzt eindeutiger als bisher die „Haus-, Bade- und Tarifordnung“ festlegen. Außerdem sollen Badegäste nicht mehr fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Letzteres sei in der jüngsten Vergangenheit „vermehrt aufgefallen“, so Raimund Wolf, Leiter des Rothaarbad-Teams, sei aber sowieso mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht in Einklang zu bringen. Anlässe genug, das Regelwerk fürs Bad endlich zu überarbeiten, finden auch die Politiker im Ausschuss für Soziales, Bildung, Sport und Kultur: Ihr Votum am Mittwochabend im Bürgerhaus Bad Berleburg war deshalb einstimmig.

Lesen Sie auch: Bad Berleburg: Ohne Test ins Freibad, mit Test ins Hallenbad

Zur „üblichen Badebekleidung“, mit der die Badegäste künftig nur noch ins Schwimmbecken oder zu bestimmten Textil-Zeiten in die Schwitzräume der Sauna dürfen, gehören Badehose, Badeshorts, Badeanzug, Bikini und Kinderschwimmanzug, aber ausdrücklich auch der Burkini: eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die den gesamten Körper mit Ausnahme des Gesichts, der Hände und der Füße bedeckt. Ausdrücklich nicht gestattet sein soll dagegen „der Aufenthalt im Schwimmbecken mit Alltagskleidung“. Als Gründe für die neue Kleiderordnung nennt das städtische Immobilien-Management den UV-Schutz im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und den Integrationsgedanken.

Kinder unter neun Jahren nur noch mit Begleitung

Das Rothaarbad mit seinem ausgedehnten Freibad-Bereich von oben. Was sich hier nicht ändern soll: die Höhe der Eintrittsgelder.
Das Rothaarbad mit seinem ausgedehnten Freibad-Bereich von oben. Was sich hier nicht ändern soll: die Höhe der Eintrittsgelder. © Unbekannt | Peter Kehrle

Ebenfalls neu: Kinder unter neun Jahren sollen künftig nicht mehr ohne Begleitung ins Bad Berleburger Rothaarbad. Das neue Mindestalter – bisher sechs Jahre – habe den Hintergrund, dass Kinder bis zu diesem Alter oft noch gar nicht schwimmen könnten, so die Stadtverwaltung. Beobachtungen des Bad-Personals und Erfahrungen der städtischen Abteilung Schulen hätten gezeigt, dass „unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie Kinder im Grundschulalter ein Defizit im Bereich der Schwimmleistung aufweisen“. Die neue Altersgrenze könne sicherstellen, „dass die Kinder bereits über das Schulschwimmen Schwimmkenntnisse erworben haben und mit dem Rothaarbad vertraut sind“.

Lesen Sie auch: Bad Berleburg: Starke Frequenz im Rothaarbad

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken bleibt untersagt, taucht aber anderswo in der aktualisierten Satzung auf.

Eingeschränkte Bad-Benutzung: Kein Anspruch auf Erstattung

Dagegen nicht verändern sollen sich in der neuen Haus-, Bade- und Tarifordnung die Eintrittsgelder für den Schwimmbad- und Sauna-Bereich. Allerdings soll der Betreiber des Bades die Benutzung des Bades etwa durch Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken können, ohne dass daraus für Badegäste „ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht“.