Bad Berleburg. Die Stadt äußert sich in einer Vorlage für den Bad Berleburger Haupt- und Finanzausschuss zur aktuellen Pandemie-Situation.
Die Zahl der Corona-Infizierten ist auch im Kreis Siegen-Wittgenstein in den vergangenen Tagen deutlich zurückgegangen – im Altkreis Wittgenstein inzwischen auf nur noch drei in Bad Laasphe. Und auch die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung wurde am Donnerstag vom Land NRW bis zum 8. Juli verlängert. Damit sind aufgrund des derzeit günstigen Infektionsgeschehens wieder viele Angebote und Tätigkeiten in NRW erlaubt. Dies gilt auch für Freizeitangebote, Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche. Die Landesregierung kündigte zudem ein paar Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie zur Rückverfolgbarkeit an. Doch wie ist die derzeitige Lage in Bad Berleburg? Dazu hat die Stadtverwaltung jetzt in einer Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Stellung bezogen.
Der Dienstbetrieb
Seit dem 26. Oktober vergangenen Jahres sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für die Umsetzung von Quarantänemaßnahmen zuständig. „Die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes wurde im Zuge der Pandemie verstärkt. Die Möglichkeiten unterschiedlicher Förderprogramme zur Bewältigung der weltweiten Krise werden kontinuierlich geprüft und nach Prioritäten weiter verfolgt“, heißt es in der Vorlage. Zudem ist seit dem 26. Oktober 2020 das Rathaus nur noch über Termin-Vereinbarungen für Besucher zugänglich. Die Rückverfolgbarkeit der Besucher in den einzelnen Abteilungen ist zu gewährleisten. Die Maskenpflicht gilt im gesamten Rathaus. Sowohl Stadtbücherei wie auch Jugendzentrum und das Rothaarbad haben wieder geöffnet. Veranstaltungen und Termine werden aber weiterhin möglichst digital durchgeführt.
Corona-Betrieb Rothaarbad
Seit Ende 2020 durfte laut Corona-Schutz-Verordnung im Rothaarbad ausschließlich Schulschwimmen und Dienstsport stattfinden. „Hierzu wurde der Betrieb des Bades auf ein Minimum reduziert, um die Kostenentwicklung gering zu halten.“ Erst am 22. Mai 2021 wurde das Freibad unter strengen Hygienevorschriften wiedereröffnet. Seit dem 2. Juni ist das komplette Rothaarbad geöffnet – mit verschärften Auflagen. Die Testpflicht entfiel am 11. Juni für das Freibad. Das führte unter anderem dazu, dass an heißen Tagen besonders viele Besucher ins Freibad kamen. „Insbesondere Kinderschwimmkurse werden derzeit nachgefragt. Hierzu haben viele Eltern die Rückmeldung gegeben, dass Kinder während der monatelangen Schließungszeit der Bäder Defizite bei den Schwimmfähigkeiten entwickelt haben“, steht in der Vorlage.
Kurbeiträge
Da aufgrund der Corona-Pandemie vieles als Voraussetzung für die Erhebung des Kurbeitrages nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, wurden die Hotelbetriebe und Kliniken ab März 2020 von der Erhebung und Abführung der Kurbeiträge befreit. Doch die Stadtverwaltung kündigt bereits an: „Angesichts der derzeitigen positiven Entwicklung und der Tatsache, dass die entsprechende Infrastruktur wieder genutzt werden kann, wird der Kurbeitrag ab dem 1. Juli wieder satzungsgemäß erhoben.“
Dauernutzungsentgelte für städtische Einrichtungen
Mit seinem Votum vom 18. März hat der Haupt- und Finanzausschuss „den Teilerlass des Dauernutzungsentgelts für städtische Einrichtungen im Haushaltsjahr 2020 beschlossen, da aufgrund der Corona-Pandemie die städtischen Gebäude zeitweise für die Nutzung gesperrt werden mussten“. Nun soll die Abrechnung der Entgelte im Haushaltsjahr 2021 aufgrund der damaligen Einschränkungen erst einmal zurückgestellt werden. Eine entsprechende Abrechnung erfolgte also bislang nicht. Doch: „Nach mehrfacher Änderung der Corona-Schutz-Verordnung stehen die städtischen Gebäude seit Ende Mai wieder für einen Großteil der Nutzungen zur Verfügung“, so die Stadt. „Ab dem 1. Juli wird – sofern eine tatsächliche Nutzung erfolgt – die Abrechnung der Entgelte entsprechend wieder vorgesehen.“