„Dass nun auch die Testpflicht für einen Freibadbesuch entfällt, sorgt noch einmal für zusätzliche Entspannung“, erklärte Manuel Spies

Bad Berleburg. Das Rothaarbad in Bad Berleburg hat inzwischen den vollständigen Betrieb wieder aufgenommen. Am Freitag sind weitere Lockerungen für Bäder in Kraft getreten. Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung gilt nun die Inzidenzstufe 1 für den Kreis Siegen-Wittgenstein. Damit entfällt für Freibadbesucherinnen und -besucher die Testpflicht.

„Wir freuen uns, dass wir bereits seit einigen Tagen das vollständige Angebot des Rothaarbades zur Verfügung stellen können. Dass nun auch die Testpflicht für einen Freibadbesuch entfällt, sorgt noch einmal für zusätzliche Entspannung“, erklärte Rothaarbad-Betriebsleiter Manuel Spies.

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Für das Angebot unter freiem Himmel wird in der Verordnungslage die Ansteckungsgefahr angesichts des geringen Inzidenzwertes als äußerst gering angesehen. Der Wegfall der Testpflicht gilt allerdings – solange die Inzidenzstufe 1 im Kreis Siegen-Wittgenstein gilt – ausschließlich für den reinen Freibadbesuch. Alle Besucherinnen und Besucher, die Tickets für Hallenbad oder Sauna wählen, müssen weiterhin ein negatives Testergebnis vorweisen. Zudem gelten innerhalb des Gebäudes des Rothaarbades weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.