Bad Berleburg. Zwei Jahre und vier Monate muss ein 34-jähriger Bad Berleburger hinter Gitter – er hatte mit Online-Betrügerein seine Sucht finanzieren wollen.

Auch durch Online-Betrügereien kann man hinter Gittern landen. Das machte das Bad Berleburger Schöffengericht am Freitagmittag mehr als deutlich. Auf der Anklagebank sitzt ein 34-jähriger Bad Berleburger. Er befindet sich bereits wegen Betruges und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in der Justizvollzugsanstalt in Schwerte.

Aussicht auf Freiheit besteht für den Angeklagten erstmals nicht: Der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Bad Berleburger wegen gewerbsmäßigem Betruges in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten.

Nicht die erste Freiheitsstrafe

Richter Hoffmann bezog in dieses Urteil ein Urteil aus März 2017 ein. Hier wurde der 34-Jährige — ebenfalls wegen Betruges — zu acht und zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum Januar bis Mai 2017 insgesamt sechs Smartphones auf einem Online-Auktionshaus verkauft, die Ware anschließend jedoch nicht versendet zu haben. 1460 Euro soll der Beschuldigte mit diesen Online-Betrügereien erwirtschaftet haben.

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„Das ist alles richtig“, liefert Andreas Trode, der Verteidiger des 34-Jährigen, ein Geständnis für seinen Mandanten ab. Ein weiteres Verfahren wegen Betruges in zwei Fällen stellte der Vorsitzende Richter Hoffmann ein. In diesem Fall wird der Angeklagte beschuldigt, das Jobcenter um insgesamt rund 1055 Euro betrogen zu haben.

Angeklagter will für Entschädigung sorgen

Der 34-Jährige habe bereits einen Teil des Schadens begleichen können. Laut eigener Aussage strebe der Beschuldigte an, seine Taten wiedergutzumachen: „Ich möchte die Personen entschädigen. Ich habe einen komplett anderen Weg eingeschlagen. Wenn ich entlassen werde, will ich wieder arbeiten und meinen Führerschein machen.“ Dass der Bad Berleburger im Jahre 2014 arbeitslos wurde, sei das ausschlaggebende Ereignis für seine Kriminalität gewesen.

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Mit der Arbeitslosigkeit habe sich eine starke Spielsucht entwickelt. Hohe Schulden seien die Folge gewesen — und nicht zuletzt zahlreiche Betrügereien, um die Sucht zu finanzieren. 2014 war der Angeklagte außerdem wegen Betruges, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 11.700 Euro verurteilt worden. Auch diese hohe Geldstrafe sei Auslöser für die Online-Betrüge gewesen.

Weil der Angeklagte sich durch die Betrüge eine Einkommensquelle verschaffte, spricht das Schöffengericht von einer Gewerbsmäßigkeit, die sich strafschärfend auf das Urteil auswirkte. Spielsucht, Schulden, Geldstrafe: Das seien laut Richter Hoffmann zwar Erklärungen, „aber sicher keine Entschuldigungen“. „Die Schäden sind nicht ganz unerheblich“, so der Vorsitzende Richter weiter.