Bad Laapshe. Der 37-Jährige ist bereits enorm vorbestraft. Nun wurde er unter anderem wegen versuchter Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Insgesamt drei Jahre Haft: So lautete das Urteil für einen 37-jährigen Bad Laaspher am Freitagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg. Der enorm Vorbestrafte sitzt bereits seit April dieses Jahres in der JVA Attendorn. Er wurde aus der Haft heraus vorgeführt. Es sind gleich zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Siegen, für die sich der 37-Jährige verantworten muss. Im ersten Fall soll er sich des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung schuldig gemacht haben. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten dafür – unter Einbeziehung eines Urteils aus September 2020 – zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe.
Der zweite Fall klingt ähnlich: Hier wird der gebürtige Freudenberger des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und der Beleidigung beschuldigt. Die Konsequenz: eine einjährige Freiheitsstrafe. Der Mann räumt die Anklagepunkte, allen voran die Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte, ein: „Ja, ich habe mich definitiv gewehrt.“
Der Vorfall vom 20. Dezember 2020
Es bestehen also keinerlei Zweifel daran, dass die Vorfälle sich so zugetragen haben, wie es die Anklageschrift vermuten lässt: Im Dezember 2020 weisen Polizeibeamte den 37-Jährigen am Siegener Hauptbahnhof auf die Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes hin und fordern den Personalausweis des Beschuldigten ein. Daraufhin flieht der Angeklagte. Die Beamten können den 37-Jährigen, der laut eines psychologischen Gutachtens an einer drogeninduzierten Schizophrenie leidet, nach einer kurzen Verfolgungsjagd durch das Bahnhofsgebiet schließlich stoppen. Hier wehrt er sich massiv gegen die Maßnahmen, tritt und schlägt um sich – und zielt mit seiner Faust in Richtung des Kopfes eines Polizisten, der gerade so noch ausweichen kann.
Weder der Einsatz von Pfefferspray noch das Zücken von Schlagstöcken beeindrucken den Angeklagten. „Er verhielt sich sehr aggressiv. Wir hatten alle Mühe, ihn unter Kontrolle zu bringen“, erinnert sich ein beteiligter Polizist an den turbulenten Vorfall im Dezember 2020. Wenige Monate später – im April 2021 – greift der zurzeit Inhaftierte erneut Beamte an. Dieses mal sind die Leidtragenden zwei Bad Laaspher Polizisten, die den Angeklagten bereits mit einem Haftbefehl gesucht hatten. Auch in diesem Fall flüchtet der 37-Jährige. Die Flucht führt unteranderem über einen Parkplatz und durch zwei Gärten, bis die Beamten den Bad Laaspher schließlich an einem Zaun zum Stehen bringen können.
Auch hier sperrt sich der Beschuldigte gegen Fixiermaßnahmen, tritt und schlägt in Richtung der Beamten. Er beleidigt sie unter anderem als „Hurensöhne“. Ein 37-jähriger Polizeibeamte spricht von einem „erheblichen Kraftaufwand“, den sie für den Angeklagten aufbringen mussten. Sowohl er als auch sein Kollege erlitten während des Kampfes Schürfverletzungen. Sie fordern Schmerzensgeld ein.
Das einbezogene Urteil im September
Im September hatte Richter Torsten Hoffmann den Angeklagten wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, tätlicher Beleidigung und Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Diese Freiheitsstrafe bezog Richter Hoffmann in die aktuelle zweijährige Freiheitsstrafe ein. Seit dem Jahr 2000 wird der Angeklagte regelmäßig straffällig: Unteranderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung und gemeinschaftlichem schweren Raubs. Der 37-Jährige verbrachte bereits einige Jahre seiner Lebenszeit in Haft.