Bad Berleburg. Im September wurde ein 38-Jähriger unter anderem wegen Betruges verurteilt. Er legte Einspruch ein, erschien jedoch nicht vor Gericht.

Im September dieses Jahres hatte Amtsrichter Torsten Hoffmann einen 38-jährigen Bad Berleburger wegen Betruges, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Diebstahls und Unterschlagung zu einer einjährigen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt.

Zehn Betrügereien angeklagt

Am Dienstag hätte er sich deswegen erneut vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen. Allerdings war der Angeklagte nicht erschienen — und somit blieb Richter Hoffmann nichts anderes, als den Einspruch zu verwerfen. Inhalt der Anklage waren unteranderem zehn Betrügereien gewesen, durch welche der 38-jährige Bad Berleburger 4245 Euro erwirtschaftet haben soll.