Wittgenstein. Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 brauchen bis kommenden Januar ein neues, fälschungssicheres EU-Dokument. Hier die Details zum Umtausch.

Führerschein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, sollten ihre alten Dokumente – in rosa oder gar noch als grauer „Lappen“ – jetzt gegen den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein umtauschen. Bei ihnen läuft die Frist für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, am 19. Januar 2022 ab – und wer sie verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren. Hintergrund der Umtausch-Aktion laut Kreis Siegen-Wittgenstein: „Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.“

Der Aktionsstart

„Der Umtausch ist angelaufen, allerdings haben eben auch viele den Führerschein noch nicht getauscht“, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion aus dem Kreishaus in Siegen. Dazu aufgerufen sind bereits seit Jahresmitte kreisweit rund 18.300 Personen. Bislang seien in Bad Berleburg – ungeachtet der Jahrgänge der Fahrerlaubnis-Inhaber – 347 Alt-Führerscheine umgetauscht worden, in Bad Laasphe 255 und in Erndtebrück insgesamt 127. Im gesamten Kreisgebiet liegt die Gesamtzahl lediglich bei 3204.

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Die Anlaufstelle

Wittgensteiner Führerschein-Inhaber, die noch nicht getauscht haben, müssen übrigens nicht nach Siegen fahren. Sie können den Umtausch auch in der Bad Berleburger Außenstelle der Kreisverwaltung erledigen, dem sogenannten „Kleinen Kreishaus“, Am Breitenbach 1 – und zwar montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Außerdem gebe es „aktuell Überlegungen, speziell für den Führerschein-Umtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 besondere Termine sowohl in Siegen als auch in Bad Berleburg anzubieten“, eventuell auch an einem Samstag.

Nur noch befristet gültig: Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt werden, stehen in der nächsten Zeit zum Umtausch an.
Nur noch befristet gültig: Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt werden, stehen in der nächsten Zeit zum Umtausch an. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Und warum geht der Kreis beim Umtausch nach Jahrgängen vor? „Die Vorgehensweise bezüglich der Umtauschfristen ist in Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt und gilt bundesweit“, erläutert die Kreisverwaltung. Es ist also eine Vorgabe des Bundes – sie gilt für die Papier-Führerscheine. Bei Fahrerlaubnissen im Scheckkarten-Format, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, orientieren sich die Fristen im Übrigen nicht mehr an den Jahrgängen der Inhaber, sondern am jeweiligen Ausstellungsjahr.

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Die drohenden Strafen

Wer sich nicht um die Umtausch-Fristen schert und weiter mit seinem alten Auto- oder Motorrad-Führerschein fährt, muss laut Kreisverwaltung mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begehen die Inhaber sogar eine Straftat. „Zudem kann man im Ausland Probleme bekommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Führerschein unterwegs ist“, so die Warnung aus dem Siegener Kreishaus.

So geht es weiter

Noch ein bisschen mehr Zeit für den Umtausch haben im Kreis Siegen-Wittgenstein die rund 21.800 Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 – und zwar bis zum 19. Januar 2023. Die Umtausch-Aktion soll so lange fortgesetzt werden, bis alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, aus dem Verkehr gezogen sind. Letzte Frist dafür: der 19. Januar 2033.