Siegen-Wittgenstein. Zuerst sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen: Sie müssen bis 19. Januar 2022 ihr Dokument wechseln. Es folgen die Jahrgänge bis 1964.

Rund 40.000 Führerschein-Besitzer in Siegen-Wittgenstein müssen in den nächsten Monaten ihre „alten“ Führerscheine umtauschen. Betroffen sind zunächst 18.300 Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre Dokumente wechseln. Hinzu kommen rund 21.800 Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964. Diese haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit für den Umtausch.

Der Hintergrund der Aktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr den Umtausch. In ihr ist auch festgelegt, bis wann wer seinen Führerschein, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, umtauschen muss. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begeht man sogar eine Straftat. Zudem kann man im Ausland Probleme bekommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Führerschein unterwegs ist.

Start im Juni mit dem Jahrgang 1953

„Aktuell kommen schon pro Tag bis zu 60 Personen in die Führerscheinstelle, um ihren Führerschein umzutauschen“, berichtet der Leiter des Ordnungsamtes im Kreishaus, Thomas Schneider. Rein rechnerisch reiche diese Zahl aber nicht, um bis Mitte Januar auch wirklich alle Führerscheine umtauschen zu können. Um eine völlige Überlastung der Führerscheinstelle um die Weihnachtstage und Anfang Januar zu vermeiden, möchte der Kreis bereits jetzt mit einer systematischen Umtauschaktion starten.

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„Damit wir die vorhandenen Kapazitäten möglichst optimal ausnutzen können, möchten wir die Betroffenen jahrgangsweise zum Umtausch einladen“, so Thomas Schneider. Idealerweise sollten Personen, die 1953 geboren wurden, im Juni den Umtausch vornehmen. Der Jahrgang 1954 folgt dann im Juli, 1955 im August, 1956 im September, 1957 im Oktober und 1958 im November. Der Dezember würde dann für all diejenigen offen stehen, denen es bis dahin noch nicht möglich war, ihren Führerschein umzutauschen.

Zeitrahmen spart allen Beteiligten viel Stress

„Wenn sich möglichst viele Führerschein-Inhaber an diesen zeitlichen Rahmen halten, wird das allen Beteiligten viel Stress ersparen“, wirbt Thiemo Rosenthal, zuständiger Dezernent des Kreises Siegen-Wittgenstein, für den Zeitplan. Deshalb appelliert er an alle Führerschein-Inhaber, nach Möglichkeit den für ihr Geburtsjahr vorgesehen Umtausch-Monat zu nutzen.