Feudingen/Bad Berleburg. Die 32-jährige Angeklagte war zwar geständig, kann aber eine einschlägige Vorstrafe nicht ungeschehen machen. Die Fahrt wurde teuer.

Es war eine teure Fahrt. Im Ilsetal bei Feudingen ist im Mai diesen Jahres eine 32-jährige Frau von der Polizei am Steuer eines Autos erwischt worden. Bei der Kontrolle konnte die Frau keine Fahrerlaubnis vorweisen und musste sich deshalb nun vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

In Fahrschule angemeldet

„Es stimmt ja. Ich habe keinen Führerschein bin aber angemeldet in der Fahrschule“, zeigte sich die Angeklagte geständig. Sie gab an damals einen Job in Erndtebrück gehabt zu haben und zu dem habe sie nicht anders gelangen können. Inzwischen arbeitet die Frau woanders auf 450-Euro-Basis als „Aufstockerin“. Das heißt ihr Lohn wird vom Jobcenter aufgestockt.

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Das Gericht würdigte das Geständnis der 32-jährigen Mutter und auch die finanziellen Verhältnisse der Familie. Der Ehemann arbeitet erst seit kurzem über eine Leiharbeitsfirma. Ein Problem gibt es aber dennoch: Die Angeklagte hat zwei Vorstrafen. Eine wegen Körperverletzung und eine andere wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol aus dem Jahr 2012.

Richter folgt Antrag der Staatsanwaltschaft nur in einem Punkt nicht

Staatsanwalt Markus Urner plädierte auf eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro und auf einer 16 Monatigen Führerscheinsperre. In seinem Urteil griff der Vorsitzende Torsten Hoffmann die Geldstrafe auf, wandelte aber die Sperre auf das Mindestmaß von sechs Monaten ab, weil sie geständig gewesen war. Immerhin: Die Fahrt hat 1200 Euro gekostet.