Bad Laasphe. Weil er ohne Führerschein gefahren war, saß der Bad Laaspher auf der Anklagebank – zum zweiten Mal. Diesmal fiel das Urteil gnädiger aus.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte Richter Torsten Hoffmann im Amtsgericht Bad Berleburg gegen einen 27-jährigen Bad Laaspher einen Strafbefehl erlassen, weil dieser sich der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte. Das Urteil damals: eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 75 Tagessätze zu je 30 Euro (2250 Euro) und eine Führerscheinsperre.

Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte jedoch Einspruch eingelegt. Nun musste er sich am Freitagmorgen erneut vor dem Amtsgericht Bad Berleburg in gleicher Sache verantworten. Im September vergangenen Jahres war der 27-Jährige in eine Verkehrskontrolle in Bad Laasphe geraten.

Kein Führerschein und keine Versicherung

Schnell hatten die zuständigen Polizeibeamte festgestellt, dass der Angeklagte keinen gültigen Führerschein besitzt und auch keine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen war, an welches der Bad Laaspher hinzukommend falsche Kennzeichen angebracht hatte.

„Das stimmt, dass das so stattgefunden hat“, übernahm Verteidiger Carsten Marx das Wort für seinen Mandanten, dem es mit dem Einspruch um eine finanzielle Entlastung gehe. Zurzeit sei er arbeitssuchend und müsse seine beiden Kinder sowie seine Frau versorgen.

Weil die Einkommensverhältnisse des 27-Jährigen sich nachweislich anders dargestellt und sogar verschlechtert haben, reduzierte Richter Hoffmann die Tagessatzhöhe auf 20 Euro. Auf den Angeklagten kommt nun also eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1500 Euro zu. Außerdem verhängte der Richter eine sechsmonatige Führerscheinsperre.