Bad Laasphe. In einer Whats-App- Gruppe namens „Schwarze Weihnacht“ hatte ein Bad Laaspher das verbotene Zeichen verwendet. Das Gericht urteilte jetzt.

„Erst Hirn einschalten und dann auf ‚Senden‘ drücken“, rät Richter Torsten Hoffmann einem 23-jährigen Bad Laaspher am Freitagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg. Der junge Mann musste wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen auf der Anklagebank Platz nehmen. Das Urteil: eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

„Das tut weh“, sagt der 23-Jährige, als er die vierstellige Zahl hört. Im Zeitraum Dezember 2019 und März 2020 soll der Angeklagte via WhatsApp Inhalte verbreitet haben, auf denen unteranderem ein Hakenkreuz zu erkennen war. Dabei hatte es sich laut dem Staatsschutz um eine WhatsApp-Gruppe namens „Schwarze Weihnacht“ gehandelt, der 550 Teilnehmer beigewohnt haben.

450 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz

Ermittler hatten in der Gruppe 450 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz sicherstellen können. Insgesamt sind 101 Personen beschuldigt. „Es war nicht geplant, dass ich jemanden damit verletze. Das war für mich eine Gruppe mit schwarzem Humor“, so der Angeklagte zu seiner Verteidigung. Laut seiner Aussage sei er weder rechts, noch wollte er rechtes Gedankengut verbreiten.

Es habe sich lediglich um eine Gruppe gehandelt, in der „witzige Bilder und Videos“ geteilt werden. „Es ist egal, ob das schwarzer, grüner, gelber Humor ist. Das ist verboten“, betont Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Und auch Richter Hoffmann zeigt sich entsetzt: „Ich würde mich schon als humorvoll bezeichnen, aber hier habe ich nicht lachen können und auch keinen Humor erkannt.“