Erndtebrück. In den Vermarktungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass sich an der Erschließung einer Fläche etwas ändern muss.

Für einen Teil des Industrieparks Wittgenstein in Schameder gibt es einen neuen Kaufinteressenten – damit der seine Pläne zeitnah umsetzen kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. Der Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung stimmte jetzt dafür, am 29. September hat der Gemeinderat das letzte Wort.

„Die finale Vermarktung ist absehbar und deshalb soll das jetzt auch im Bebauungsplan festgehalten werden“, gab Bürgermeister Henning Gronau den Ausschussmitgliedern zu verstehen. Der Bebauungsplan Nr. 4 in Schameder „Gewerbe- und Industriepark Wittgenstein“wurde im Geltungsbereich des Plangebietes letztmalig durch die dritte Änderung im Juli 2011 geändert, ist der Vorlage zu entnehmen. „Seither konnten weitere Flächen vermarktet werden, sodass heute lediglich Flächen im südwestlichen Bereich des Plangebietes keiner dauerhaften Nutzung zugeführt werden konnten“, schreibt die Verwaltung dazu.

+++ Kritik kommt von Bündnis90/Die Grünen am Wachstum des Industrieparks.

Es liegt konkretes Kaufinteresse vor

In den weit fortgeschrittenen Vermarktungs- und Planungsgesprächen des Zweckverbands Region Wittgenstein mit Kaufinteressenten stellte sich nun heraus, dass die ursprünglich geplante Erschließungsanlage nicht zweckmäßig sei. „Insbesondere für den nördlichen Teilbereich der bisher nicht vermarkteten Fläche liegt ein konkretes Kaufinteresse vor“, heißt es in der Vorlage. Der nicht genannte Kaufwillige strebe eine zeitnahe Umsetzung seiner Planungen an, die jedoch im Konflikt mit der bisherigen Darstellungen des Bebauungsplanes stehen. Auch das Autokino, dass in diesem und auch im vergangenen Jahr im Industriegebiet stattgefunden hatte, wird als Veranstaltung durch die Änderung des Bebauungsplanes gesichert. Bisher war die Durchführung durch die aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht gesichert, sodass der Bauantrag von der Bewilligungsbehörde nur ausnahmsweise erteilt werden konnte. Damit die Veranstaltung auch künftig durchgeführt werden kann, muss der Bebauungsplan also angepasst werden.

Änderung im vereinfachten Verfahren

Die sechste Änderung dieses Planes soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Laut Ausschussvorlage ist das dann möglich, wenn die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die grundsätzliche städtebauliche Konzeption des Gewerbegebietes inklusive Straße mit Wendeanlage bleibt erhalten.

„Lediglich der Verlauf der Erschließungsanlage und damit einhergehend die Parzellierung der dadurch erschossenen Flächen wird optimiert“, teilt die Verwaltung in der Vorlage mit. Die übrigen getroffenen Festsetzungen wie die zulässige Nutzung (GE und GI) und die maximal zulässige Bauhöhe über NN sollen im Sinne der ursprünglichen Planung auch in der 6. – vereinfachten – Änderung berücksichtig werden.

Von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann in diesem Verfahren abgesehen werden, berichtet die Verwaltung.