Bad Laasphe. Schon fast 3.000 Anträge innerhalb der ersten Woche. Das hat Folgen bei der Vorarbeit aber auch bei der Auszählung der Stimmen.
Die Briefwahl in Bad Laasphe boomt: Schon fast 3000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Lahnstadt haben in den ersten fünf Tagen nach Öffnung des Wahlbüros einen Antrag auf Briefwahl gestellt – so viele wie noch nie in der ersten Woche.
Dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bei der kommenden Bundestagswahl vermutlich noch mal höher ausfallen würde als in der Vergangenheit, damit hatte die Stadtverwaltung schon gerechnet und sich entsprechend vorbereitet. So hatte sie vorsorglich die Anzahl ihrer Briefwahlvorstände von zwei auf diesmal vier verdoppelt. Doch dieser enorme Ansturm gleich in der ersten Woche ist selbst für Monika Treude, Leiterin der zuständigen Fachabteilung Bürgerservice und Personenstand, und ihre Kollegin Anja Stolz besonders. Beide kümmern sich seit über 20 Jahren im Bad Laaspher Rathaus um die Wahlen und konstatieren: „So etwas haben wir in all der Zeit noch nicht erlebt.“ Mehrere hundert Wahlscheine drucken sie seit der vergangenen Woche täglich aus, versehen die roten Wahlbriefumschläge mit Wahlschein- und Wählerverzeichnisnummer, packen diesen gemeinsam mit dem blauen Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einem Merkblatt in ein graues Kuvert und geben die Unterlagen anschließend entweder an Selbstabholer im Rathaus aus oder versenden sie per Post.
„Wir geben unser Bestes, jeden Antrag möglichst zeitnah zu bearbeiten. Doch wir bitten um Verständnis, dass wir bei diesem enormen Aufkommen nicht garantieren können, dass die Briefwahlunterlagen schon am nächsten Tag im Postkasten sind. Hin und wieder kann es auch noch einen Tag länger dauern – vor allem, weil auch andere Kommunen viele Briefwähler verzeichnen und das gemeinsam genutzte Computersystem oftmals merklich überlastet ist. Aber die Papiere werden auf jeden Fall rechtzeitig ankommen“, erklärt Monika Treude.
Corona verändert auch das Wahlverhalten
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Wenn die Entwicklung so weitergeht, dann rechnen sie und Anja Stolz diesmal mit ca. 6.500 Briefwählerinnen und Briefwählern in der Lahnstadt. „Was viele nicht wissen: als Briefwähler gelten auch all diejenigen, die ihre Stimme vor dem Wahltag persönlich im Rathaus abgeben“, klären die beiden auf. Sollte sich ihre Prognose bewahrheiten, würde damit das bisherige Spitzenergebnis aus dem vergangenen Jahr geknackt: bei der Kommunalwahl im September 2020 hatte der Anteil der Briefwähler in Bad Laasphe pandemiebedingt bei 51,9 Prozent (ca. 3.700 Personen) gelegen. Auch diesmal dürfte Corona ein Hauptgrund für den hohen Briefwähler-Anteil sein.
Maskenpflicht oder Grundrecht
„Viele wollen auf Nummer sicher gehen, was auch absolut verständlich ist“, so Monika Treude. „Dennoch muss man sagen, dass natürlich auch der Gang zur Urne am Wahltag so sicher wie nur möglich gestaltet sein wird. Dafür gibt es vom Land ganz spezielle Vorgaben.“ Die wichtigste ist hierbei die Maskenpflicht: im Wahllokal und auf den Zuwegungen innerhalb des Wahlgebäudes muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden (außer man verfügt über ein entsprechendes ärztliches Attest, dass man von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit ist). Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ist als Ordnungswidrigkeit zu bewerten. Da das Wahlrecht ein Grundrecht ist, darf Maskenverweigerern jedoch nicht pauschal der Gang zur Urne verwehrt werden. Im Einzelfall kann der Wahlvorstand im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens der Person die Wahlrechtsausübung gestatten, sofern andere im Wahlraum Anwesende dadurch nicht gefährdet werden.
Infektionsschutz
„Kann der Infektionsschutz anderer Personen aber unter den gegebenen Umständen nicht gewährleistet werden, weil im Wahllokal zu diesem Zeitpunkt zum Beispiel starker Andrang herrscht, so kann die gegen die Maskenpflicht verstoßende Person aus dem Wahlraum verwiesen werden. So steht es in der aktuellen Coronaschutzverordnung“, führt Monika Treude weiter aus. Mitglieder von Wahlvorständen dürfen auf die Schutzmaske verzichten, wenn die Sitzplätze durch eine Glasscheibe o.ä. voneinander abgetrennt sind oder der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewährleistet ist.
Keine 3G-Regel am Wahltag
Die 3G-Regel greift am Wahltag übrigens nicht – auch Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, haben Zutritt zum Wahllokal. „Viele Bad Laaspherinnen und Bad Laasper entscheiden sich aber auch aus anderen Gründen für die Briefwahl, etwa weil sie zum Zeitpunkt der Wahl verreist oder an diesem Tag anderweitig verhindert sind“, wissen Monika Treude und Anja Stolz aus zahlreichen persönlichen Gesprächen. Die beiden sind gespannt, wie es mit der Briefwahl in Bad Laasphe weitergeht. Sollte sich das Briefwahlaufkommen weiterhin auf einem so hohen Level bewegen, könnte es passieren, dass am Tag der Wahl beim Urnenwahlgang in einzelnen Wahlbezirken das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt werden kann. Doch Monika Treude weiß schon, was dann zu tun wäre: „Dann müssten die verschlossenen Wahlurnen der betroffenen Bezirke spontan in andere Wahllokale gebracht werden und es müsste eine gemeinsame Auszählung erfolgen.“