Bad Laasphe. Ein 25-Jähriger droht nach Alkoholkonsum mit Suizid und greift Helfer an. Er wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit tätlicher Beleidigung – so lautete am Ende die Anklage gegen einen 25-jährigen Bad Laaspher, als er sich am Dienstagmittag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Hierfür verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 11 Euro.

Was ist geschehen? Am 7. November 2020 kommt es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Vater, woraufhin der 25-Jährige laut eigener Aussage zwei große Flaschen Wein trinkt. Anschließend droht er mit Suizid, weswegen der Vater den Rettungsdienst um Hilfe ruft. Doch die Versuche, dem Angeklagten ein Beruhigungsmittel zu spritzen, scheitern zunächst, da er sich mit aller Kraft wehrt – trotz Fixierung am Boden. Aus diesem Grund werden zwei Polizeibeamte zur Hilfe gerufen.

Streit mit Vater eskaliert

Dann eskaliert die Situation – während die Beamten gemeinsam mit dem Vater den Angeklagten am Boden fixieren, gelingt es zwar, das Beruhigungsmittel zu spritzen, doch es zeigt keine Wirkung. Der Angeklagte tritt um sich und wird dann mit dem Krankentransportwagen in ein Krankenhaus gebracht. Dort bespuckt er die Polizeibeamtin, die mitfährt, mehrfach und beleidigt sie unter anderem mit den Worten „Polizeihure“, „Wichser“ und anderen Schimpfwörtern. „Selbst in meinen Haaren war Spucke“, so die Zeugin vor Gericht.

Der Angeklagte räumte die Tat ein. „Es tut mir leid. Das ist eigentlich nicht meine Art, aber wenn ich Alkohol trinke, werde ich aggressiv. Dann bin ich nicht mehr ich selbst“, sagte er. Seit Jahren schon habe er mit Depressionen zu kämpfen, habe eine Entgiftung hinter sich und wolle nun nach vorne schauen. „Ich bin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und möchte mich ändern. Ich möchte nicht mehr so weiterleben.“ Nach der Tat habe er bei der Polizei angerufen und sich entschuldigt.

Angeklagter gesteht die Tat

Aufgrund des Alkoholkonsums wurde eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten in Betracht gezogen. Dies und das Geständnis wirkten sich strafmildernd aus.

„Ich weiß nicht, ob der Angeklagte sich vorstellen kann, wie ekelhaft es ist, gerade auch in Coronazeiten, angespuckt zu werden. Das ist widerlich“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. „Ich rate jedem, der weiß, dass er keinen Alkohol verträgt, es entweder sein zu lassen oder aber das Zimmer nicht mehr zu verlassen an dem Abend. Dann können Sie Ihre eigenen Sachen zerreißen oder bespucken.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und riet, dem Angeklagten einen Bewährungshelfer an die Seite zu stellen.

Sein Rechtsanwalt hingegen sah eine Geldstrafe für die Tat als ausreichend an.

Am Ende bliebt es bei einer Geldstrafe. „Ich bin Ihnen wirklich dankbar für das milde Urteil und werde mich nun bessern“, versprach der 25-Jährige am Schluss der Verhandlung.